Im Zentrum der Vorlage steht einerseits das Verbot, dass sich von der Schweiz aus operierende Sicherheitsfirmen an bewaffneten Konflikten beteiligen. Andererseits sollen Söldnerfirmen nicht von der Schweiz aus operieren dürfen. In diese Kategorie fallen Unternehmen, die selbst Personal rekrutieren.
Der Nationalrat hiess die Vorlage mit 124 zu 2 Stimmen bei 49 Enthaltungen – vor allem von SP und Grünen – gut. Die Grosse Kammer zog der Gesetzesvorlage, die vom Ständerat verabschiedet worden war, aber zahlreiche Zähne.
Nur staatliche Güter und Liegenschaften
Beispielsweise beziehen sich die Bestimmungen lediglich auf das Bewachen von staatlichen Gütern und Liegenschaften – und nicht wie vorgesehen auch auf private Güter und Liegenschaften.
Ausgenommen vom Gesetz sind Tätigkeiten wie Kontrollen, Festhalten und Durchsuchungen von Personen sowie Räumen oder die Beschlagnahmung von Gegenständen. Sie unterstehen dem Gesetz nur, wenn die Sicherheitsfirma sie im Auftrag einer Streitkraft ausübt. Die Anträge der Bürgerlichen kamen aber nur knapp durch.
Zudem müssen Sicherheitsfirmen dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister nicht beitreten, sondern lediglich dessen Vorgaben einhalten. Ein entsprechender Antrag wurde knapp abgelehnt.
Meldepflicht statt Bewilligungspflicht
Eine Minderheit von SP, Grünen und GLP hätte bei der restriktiveren Version von Ständerat und Bundesrat bleiben wollen. «Für die Schweiz steht nicht weniger als unsere wichtige Reputation als neutraler und demokratischer Rechtsstaat auf dem Spiel», warnte Edith Graf-Litscher (SP/SG). Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga wehrte sich vergeblich gegen diese Aufweichung.
SP und Grüne wollten eine Bewilligungspflicht an Stelle der Meldepflicht für Tätigkeiten von Sicherheitsfirmen im Ausland. Dies verwarf die grosse Kammer. «Eine Bewilligungspflicht könnte wie ein offizielles Gütesiegel wirken», erklärte Justizministerin Sommaruga. Der Bundesrat wolle keinen solchen Stempel und möglicherweise gar Haftungsfragen riskieren.
«Man muss bei der Umsetzung aufpassen, dass dieses Gesetz nicht eine immense Bürokratie schafft, die ohne grosse Wirkung bleibt», warnte Thomas Hurter (SVP/SH), Sprecher der Sicherheitspolitischen Kommission, die sich für die zahlreichen Abschwächungen aussprach.
Die Vorlage geht mit Differenzen nochmals zurück an den Ständerat.