Polizei, Militär und Gericht sollen bessere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit erhalten, um Gewalttaten mit Armeewaffen zu verhindern. Die zuständige Kommission des Nationalrats und der Bundesrat haben die Annahme der vier Motionen beschlossen. Die Motionen verlangen rechtliche Grundlagen für eine bessere Zusammenarbeit.
Diese Motionen sollen die Sicherheit verbessern:
- Einführung einer Meldepflicht: Die Motion will erreichen, dass das VBS eine Meldung erhält – wenn während eines hängigen Strafverfahrens gegen Angehörige der Armee oder Stellungspflichtige zu befürchten ist – dass diese sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden. Heute wird das VBS erst informiert, wenn es zu einer Verurteilung gekommen ist.
- Bearbeitung der Informationen: Die Motion will sicherstellen, dass diese von den Staatsanwaltschaften und Gerichten gemeldeten Daten im Personalinformationssystem der Armee bearbeitet werden können.
- Verbesserung des Informationsaustausches: Die Motion will die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Polizei, Militär und den Waffenbehörden verbessern. Ein besserer Informationsaustausch soll durch eine Gesetzesänderung erreicht werden.
- Benutzung der AHV-Versichertennummer: Die Motion will sicherstellen, dass die betroffenen Behörden beim Datenaustausch die AHV-Versichertennummer zur Personenidentifikation verwenden dürfen.
Jeder dritte Schweizer besitzt eine Schusswaffe
In den vergangenen Monaten haben verschiedene Vorfälle mit Armeewaffen erneut eine Debatte über schärfere Waffengesetze ausgelöst. In der Schweiz gibt es bislang kein nationales Waffenregister. Schätzungen zufolge besitzt mindestens jeder dritte der acht Millionen Schweizer eine Schusswaffe.
Waffendichte weltweit
Schiessen und Jagen gehören zu den beliebtesten Sportarten in dem Alpenland. Zudem lagern viele Schweizer ihre Armeewaffen zu Hause. In einer Volksabstimmung sprach sich die Mehrheit der Bevölkerung 2011 dagegen aus, die Armeewaffen ausserhalb der Dienstdauer wegzuschliessen.
Eine der wohl schlimmsten Bluttaten der jüngsten Zeit, die mit einer nicht abgegebenen Armeewaffe begangen wurde, war die Ermordung eines Polizisten im emmentalischen Schafhausen im Mai 2011.
Die Motionen werden nun im Ständerat behandelt.