Künftig können Patienten gewisse verschreibungspflichtige Medikamente, für die es keine ärztliche Diagnose braucht, ohne Rezept in der Apotheke beziehen. Nicht rezeptpflichtige Medikamente sind gemäss der Gesetzesrevision auch in Drogerien erhältlich, Arzneimittel mit geringem Risikopotenzial sogar im Detailhandel.
Bis zuletzt wurde im Parlament darüber gestritten, ob in jedem Fall ein Rezept ausgestellt werden muss oder ob auch darauf verzichtet werden kann. Auf Antrag der Einigungskonferenz entschieden sich die Räte nun für letzteres. Welche Informationen ein Rezept enthalten muss, bestimmt der Bundesrat.
Möglicher Korruption einen Riegel schieben
Lange diskutiert wurde auch darüber, wie die Unbestechlichkeit von Ärzten oder Apothekern sichergestellt werden könnte. Der Nationalrat hatte bis zuletzt dafür gekämpft, dass die Regeln für die Annahme von Vorteilen für alle Heilmittel gelten – also auch für Prothesen, Rollstühle und andere Medizinprodukte.
Nun hat sich aber der Ständerat durchgesetzt: Die Regeln sollen nur für verschreibungspflichtige Medikamente gelten. Der Bundesrat hat allerdings die Möglichkeit, Einschränkungen zu erlassen.
Versorgung mit Medikamenten sicherstellen
Ein weiteres Ziel der Reform des Heilmittelgesetzes ist es, die Zulassung von Medikamenten zu erleichtern. So soll für Medikamente der Komplementärmedizin oder für Arzneimittel, die seit mindestens zehn Jahren in einem EU- oder EFTA-Land zugelassen sind, ein vereinfachtes Verfahren gelten.
Mehr Schutz für ihre Innovationen soll es für die Pharmabranche zudem interessant machen, neue Arzneimittel zu entwickeln. Für Medikamente gegen seltene Krankheiten bekommen sie zwar kein Monopol, der Schutz der Zulassungsunterlagen wird aber verlängert. Auch neue Kinderarzneimittel werden länger vor Nachahmern geschützt und sind damit lukrativer.
Schliesslich soll die Ausfuhr von Stoffen, die für Hinrichtungen verwendet werden, verboten werden. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.