Die Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes ist unter Dach und Fach. Das neue Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen wirtschaftlicher Landesverteidigung und schweren Mangellagen.
Die Behörden können so rascher eingreifen, um drohende Mangellagen abzuwenden. In der globalisierten Wirtschaft gilt heute das Just-in-time-Prinzip: Rohstoffe, Halbprodukte und Ersatzteile werden kaum noch auf Vorrat gehalten.
Strom, Kommunikation und Logistik
In der Vorlage geht es auch um Stromversorgung, Logistik, Informations- und Finanzdienstleistungen. Der Bundesrat kann die Unternehmen dazu verpflichten, bestimmte Anlagen zu betreiben oder Dienstleistungen zu erbringen.
Der Bundesrat kann auch Preise festsetzen, Güter rationieren oder das Recycling regeln. Der Ständerat folgte im zweiten Anlauf dem Vorschlag des Nationalrats.
Der Nationalrat will, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut keine Garantiefondsbeiträge erhoben werden dürfen.
Die grosse Kammer begründet dies mit dem Schutz der Landwirtschaft und dem administrativen Aufwand. Mit dem Fond deckt die Wirtschaft Lagerkosten und Preisverluste auf Pflichtwarenlager.
Bislang hatte sich der Ständerat geweigert, die Landwirtschaft bei den Pflichtlagern zu bevorzugen. Branchen im Heilmittel- und Energiebereich wären seiner Meinung nach benachteiligt worden. Diese Kröte hat der Ständerat nun geschluckt.