Der Nationalrat genehmigte das Spirituosensteuergesetz, den ersten Teil der Totalrevision des Alkoholgesetzes, mit 97 gegen 80 Stimmen. Die Nein-Stimmen kamen vor allem von der SP, der BDP und den Grünliberalen.
Nachtverkaufsverbot kommt morgen
Der zweite Teil der Vorlage, das Alkoholhandelsgesetz, enthält Vorschriften für den Handel von Alkoholika in Ladengeschäften und für Werbung. Über umstrittene Vorschläge wie ein Nachtverkaufsverbot oder Mindestpreise, die namentlich Jugendliche vom exzessiven Trinken abhalten sollen, wird der Nationalrat am morgigen Donnerstag debattieren.
Eveline Widmer-Schlumpf warnte vergeblich
Bei einem anderen Aspekt waren die Parlamentarier bereits entscheidungsfreudiger: Inländische Produzenten von Spirituosen sollen im Inland gegenüber ausländischen einen Wettbewerbsvorteil erhalten. Dafür wollen die Räte mit der so genannten Ausbeutebesteuerung sorgen. Ausgegangen wird bei diesem Modell von der erwarteten Ausbeute aus dem zu brennenden Rohstoff. Diese würde zu einem ermässigten Satz besteuert.
Mit 108 zu 77 Stimmen schloss sich der Nationalrat dem Ständerat und der Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) an, die das Modell der Ausbeutebesteuerung in angepasster Form übernommen hatte. Die kleine Kammer wollte mit der Ausbeutebesteuerung dafür sorgen, dass inländische Produzenten von Spirituosen im Inland gegenüber ausländischen einen Wettbewerbsvorteil erhalten.
Ausgegangen wird dabei von der erwarteten Ausbeute aus dem zu brennenden Rohstoff. Diese würde zu einem ermässigten Satz besteuert. Übertrifft die effektive Ausbeute bis zu einer gewissen Menge die Schätzung, ist sie steuerfrei. Ist die Ausbeute höher als diese Schwelle, gilt der normale Steuersatz. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte vergeblich vor der Willkür der Ausbeutebesteuerung, vor dem enorm komplizierten und ungerechten System und vor Umsetzungsschwierigkeiten.