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Session Prämien-Rückerstattung: Lösung in Sicht

Die in einzelnen Kantonen zu viel bezahlten Krankenkassenprämien sollen zurückbezahlt werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer solchen Vorlage zugestimmt.

Bundesrat Alain Berset spricht im Nationalrat
Legende: Gesundheitsminister Alain Berset wies die Vorwürfe an die Verwaltung zurück. Keystone

Für das Problem der in manchen Kantonen zu viel und in anderen zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien zeichnet sich eine Lösung ab. Über Umfang und Mechanismus einer Korrektur wird seit Jahren diskutiert.

Der Nationalrat hiess den Mechanismus mit 173 zu 3 Stimmen gut. Noch uneinig sind sich die Räte, ob gleichzeitig die Aufsicht über die Krankenkassen verstärkt werden soll, um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden. Aber im Grundsatz sind sich beider Räte einig.

Strengere Aufsicht soll Abhilfe schaffen

Vorgesehen ist, dass 800 Millionen Franken umverteilt werden - ungefähr die Hälfte der falsch berechneten Prämiensumme. An der Finanzierung sollen sich die Versicherten, die Versicherer und der Bund zu je einem Drittel beteiligen, also mit je 266 Millionen Franken.

Um das Problem in Zukunft zu vermeiden, strebt der Bundesrat eine strengere Aufsicht an. Der Bund soll zu hohe und zu niedrige Prämien ablehnen können. So ist es im neuen Aufsichtsgesetz vorgesehen. Der Ständerat hat den Ausgleich für die Vergangenheit formal an dieses Gesetz geknüpft: Die Prämien sollen für den Zeitraum zwischen 1996 und dem Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes ausgeglichen werden.

Nationalrat gegen Aufsichtsgesetz

Der Nationalrat aber möchte dieses Gesetz an den Bundesrat zurückweisen, wie er im Dezember beschlossen hatte. Folgerichtig möchte er nun auch die Verbindung zur Korrektur der Vergangenheit aufheben. Nach seinem Willen sollen die Prämien zwischen 1996 und 2013 ausgeglichen werden.

Der Nationalrat folgte seiner Kommission und sprach sich mit 118 zu 56 Stimmen bei einer Enthaltung für die Abkoppelung von der Zukunftslösung aus. Eine linke Minderheit plädierte vergeblich für die Ständeratsversion. «Wir müssen vermeiden, dass wir je wieder in eine solche Situation kommen», sagte Silvia Schenker (SP/BS). Es sei nicht sinnvoll, Fehler zu korrigieren ohne dafür zu sorgen, dass sich diese nicht wiederholten, befand Yvonne Gilli (Grüne/SG).

Linke sehen Lobby am Werk

Die Bestrebungen, das Aufsichtsgesetz an den Bundesrat zurückzuweisen, führt die Linke auf das Lobbying der Krankenkassen zurück. Gebe das Parlament diesem nach, werde es in ein paar Jahren wieder vor demselben Problem stehen, sagte Jacqueline Fehr (SP/ZH). Ruth Humbel (CVP/AG) dagegen argumentierte, es bestehe kein innerer Zusammenhang zwischen dem Aufsichtsgesetz und der Vorlage zur Korrektur der Vergangenheit.

Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) machte seinerseits die Verwaltung dafür verantwortlich, dass die falsch berechneten Prämien bewilligt wurden. Gesundheitsminister Alain Berset wies den Vorwurf zurück. Die Verwaltung habe eingreifen wollen, sei aber vom Bundesgericht zurückgepfiffen worden, weil die gesetzliche Grundlage gefehlt habe. Deshalb brauche es das Aufsichtsgesetz.

Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

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