Nachdem der Nationalrat dem Sanierungsrecht bereits zugestimmt hatte, willigte am Donnerstag auch der Ständerat ein. Das neue Recht erleichtert es der Firmenleitung, ihren Betrieb zu sanieren. Künftig erhalten Firmen in Schieflage im sogenannten Nachlassverfahren eine viermonatige Frist, in der alle Beitreibungen gestoppt werden. Bisher endete das Nachlassverfahren zwingend in einem Konkurs oder Nachlassvertrag. In Zukunft soll das Verfahren der Sanierung dienen.
Arbeitnehmer sind weniger sicher
Lange diskutierten die Räte über die Frage der Solidarhaftung. Diese regelt, inwiefern bei einer allfälligen Übernahme der neue Firmenbesitzer für ausstehende Lohnzahlungen des bisherigen Besitzers verantwortlich ist. Am Ende erteilten die Parlamentarier der Solidarhaftung eine Absage. Die Lage für betroffene Angestellte verschlechtert sich dadurch, was vor allem die Linke kritisierte.