Der Ständerat hält an seinem früheren Beschluss fest: Lebensmittelhersteller sollen die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angeben müssen, wenn der Bundesrat dies vorschreibt.
Der Nationalrat möchte dagegen, dass die Herkunft der Rohstoffe in der Regel deklariert werden muss. Bei verarbeiteten Produkten könnte der Bundesrat Ausnahmen festlegen. Ursprünglich hatte der Nationalrat noch weiter gehen wollen.
Auch Kompromissvorschlag gescheitert
Kurz nach dem Pferdefleischskandal im letzten Jahr sprach sich die grosse Kammer dafür aus, dass die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen. Dem Ständerat ging dies aber zu weit. Die Mehrheit befand mit Blick auf verarbeitete Produkte wie Birchermüesli, die Regel sei nicht umsetzbar. In der Folge schwächte der Nationalrat die Formulierung ab.
Auch die neue Version blieb im Ständerat aber chancenlos. Ein Kompromissvorschlag aus den Reihen der Linken scheiterte ebenfalls. Er sah vor, dass nur die Herkunft jener Rohstoffe deklariert werden müsste, deren Anteil mehr als 20 Prozent beträgt. Damit müsste etwa die Herkunft der Milch im Joghurt deklariert werden, sagte die Genfer SP-Ständerätin Liliane Maury Pasquier.
Nutzlos gegen Fleischbetrüger
Der 20-Prozent-Vorschlag wurde jedoch mit 27 zu 14 Stimmen abgelehnt. Neue Regeln könnten kriminelle Machenschaften wie jene mit dem Pferdefleisch in der Lasagne nicht verhindern, gab Christine Egerszegi von der FDP in der kleinen Kammer zu bedenken. Sie würden allerdings die Etikettierung stark verteuern.
Die Gegner schärferer Deklarationsregeln riefen auch in Erinnerung, dass es bei der Gesetzesrevision primär darum gehe, die Bestimmungen in der Schweiz an jene in der EU anzugleichen. Eine Verschärfung würde den Handel behindern.
Woher kommt das Wasser im Sirup?
Bundesrat Alain Berset stellte die Praktikabilität in Frage. Auch der Kompromissvorschlag würde zu Problemen führen. Ausserdem wäre die 20-Prozent-Regel nicht bei allen Produkten sinnvoll. Beim Sirup beispielsweise müsste die Herkunft des Wassers deklariert werden, nicht aber jene anderer Zutaten, bei der Trüffelbutter die Herkunft der Butter, nicht aber jene der Trüffel.
Heute müssen bei verpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann angeführt sein, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte.
Das Lebensmittelgesetz geht nun wieder zurück an den Nationalrat. In anderen Punkten hatten sich die Räte bereits früher geeinigt. So sollen die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants geheim bleiben, sofern die Kantone nichts anderes entscheiden. Regeln für mehr Transparenz fanden keine Mehrheit.