Wie weiter bei den Verjährungsfristen bei den Steuergesetzen? Darüber streiten sich Parlament und Bundesrat. Die Landesregierung will lediglich eine technische Anpassung vornehmen: Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und jenes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sollen an den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (StGB) angepasst werden, der revidiert wurde.
Kippt der Nationalrat das Geschäft?
Dabei geht es um die Verfolgungsverjährung, die nur im StGB geregelt ist. Im DGB und im StHG sollen nun die Regeln der Verfolgungsverjährung von Steuerdelikten an den Artikel 333 StGB angepasst werden. Gleichzeitig würden die Sanktionen der Tatbestände des Steuerbetrugs sowie der Veruntreuung von Quellensteuern den Bestimmungen des revidierten StGB angepasst.
Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat. Tritt die grosse Kammer erneut nicht ein, ist das Geschäft vom Tisch.