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Session Ständerat entscheidet über umstrittene Embryonentests

Frühe Krankheitstests bei Embryos nach künstlicher Befruchtung sind umstritten. Der Ständerat wird am Montag einen politischen Entscheid über diese Methode treffen. Egal, wie das Votum ausfällt – die Diskussion darüber dürfte weitergehen.

Arbeiten in einem Labor
Legende: Arbeiten in einem Labor: Wann sollen Gentests an Embryonen erlaubt sein? Reuters

Der Ständerat hat gleich zu Beginn der Herbstsession einen kniffligen Entscheid zu fällen. Dabei geht es um den Beginn des menschlichen Lebens: Sollen Ärzte bei künstlichen Befruchtungen alle Embryos im Labor auf Gendefekte untersuchen dürfen? Fortpflanzungsmediziner kämpfen seit Jahren für diese Öffnung.

Der Mediziner Christian de Geyter schaut gebannt nach Bern. Der Chefarzt am Frauenspital Basel kämpft an vorderster Front für die Krankheitstests an Embryos kurz nach der künstlichen Befruchtung.

Strenge Linie in der Kritik

Doch noch ist nichts entschieden. Der Nationalrat hat zwar schon ja gesagt. Der Ständerat aber wählte in einem ersten Anlauf im März eine strenge Linie: Die Tests sollten nur in Einzelfällen erlaubt sein – nur dann, wenn ein Elternteil an einer schweren Erbkrankheit leidet.

Das ergebe keinen Sinn, findet der Medziner de Geyter. «Es kann doch nicht sein, dass man einen Embryo auf eine genetische Erkrankung testet, die von den Eltern vererbt wurde. Und dass man dann feststellt, dass aber auch ein Chromosom zu viel oder zu wenig vorhanden ist und das dem Paar verheimlichen müsste – nur weil das im Gesetz so festgelegt worden ist. Man kann das eine nicht unbedingt von dem anderen trennen.» Wenn die Ärzte also etwa Trisomie 21 feststellen würden, dürften sie dies den Eltern nicht sagen.

Behinderung als Teil des Lebens

Behinderten-Verbände und kirchliche Organisationen stehen den Tests im Labor sehr kritisch gegenüber. Sie wollen, dass der Ständerat auf seiner strengen Linie bleibt. Sonst werde immer mehr zwischen unerwünschtem und erwünschtem Leben unterschieden. Dabei seien auch Behinderungen Teil des Lebens, argumentieren sie.

De Geyter vom Frauenspital Basel hält dagegen: Im Mutterleib – in einem viel späteren Stadium als im Labor also – seien die gleichen Tests bereits erlaubt und führten zu vielen Abtreibungen.

«Wir wollen doch Schwangerschaftsabbrüche vermeiden helfen», sagt der Mediziner. «Bis zur zwölften Woche einer Schwangerschaft wirkt ja die Fristenlösung. Dann kann das Paar für oder gegen das Leben entscheiden, muss aber eine Operation über sich ergehen lassen. Das Chromosomen-Screening verhindert, dass es zu einer Schwangerschaft kommt, die denn nachher wieder abgebrochen werden muss.»

Chromosomen-Screening – so heisst der umstrittene Test ganz am Anfang des Lebens. Soll es ihn künftig nur in Einzelfällen geben? Oder soll er zur Regel werden bei der künstlichen Befruchtung? Der Ständerat entscheidet am Montagabend.

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