Die Gesamtabstimmung zeigte klar: Der Ständerat will grossmehrheitlich das Gesetz gegen Geldwäscherei verstärken. Er folgt damit den Empfehlungen der OECD-Expertengruppe zur Geldwäschereibekämpfung, die Groupe d'action financière, kurz Gafi. Hier müsse die Schweiz nun mitziehen, betonte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Rat. Sonst komme die Schweiz international in Bedrängnis.
Auch Claude Janiak (SP/BL) ermahnte den Ständerat, es sollte auch um Grundsätzliches, nämlich um einen sauberen Finanzplatz gehen. Man solle nicht nur mit Widerwillen das tun, was man aufgrund des internationalen Drucks tun müsse.
Ständerat Pirmin (CVP/SO) sah das anders: «Es ist richtig, internationale Standards auch im Bereich der Steuerhinterziehung umzusetzen», sagte er. Aber die Schweiz müsse hier nicht über die internationalen Forderungen hinausgehen. «Der Bundesrat muss im Rahmen seiner Möglichkeiten auch dafür sorgen, dass die internationalen Standards durchgesetzt werden.» Es könne nicht sein, dass andere Finanzplätze sich um diese Regeln foutierten und dann in grossem Stil davon profitierten.
Schwere Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei
Der Ständrat wählte schlussendlich eine Mischform. Zum Beispiel bei den Steuerdelikten: Geht es nach der kleinen Kammer, sollen diese neu als Vortaten zur Geldwäscherei gelten. Der Bundesrat schlug vor, dass Steuerbetrug eine Vortat zur Geldwäscherei sein soll, wenn die hinterzogenen Steuern 200'000 Franken pro Jahr übersteigen. Betroffen sind nur jene Steuerbetrüger, die Urkunden gefälscht haben.
Hier setzte der Ständerat allerdings die Limite höher an. Der Steuerbetrug soll erst als Vortat gelten, wenn ein Täter den Staat um mehr als 300‘000 Franken betrogen hat. Die neue Regel nimmt vor allem die Banken in die Pflicht. Diese müssen Verdachtsfälle den Behörden mitteilen.
Inhaberaktien werden stärker reguliert
Die Inhaberaktien bieten Geldwäschern ein Schlupfloch. Dies, weil sie sind im Gegensatz zu Namensaktien wie Bargeld einfach und ohne Nennung des Namens übertragbar sind. Neu sollen die Eigentümer von Inhaberaktien bei grösseren Beteiligungen eruierbar sein. Dies ab einer Beteiligung von 25 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen. Eine Minderheit im Ständerat setzte sich nicht durch, die eine Grenze von 10 Prozent forderte.
Die Aktionärsversammlung kann auch vorsehen, dass die wirtschaftlich Berechtigten nicht der Gesellschaft gemeldet werden, sondern einem Finanzintermediär, der dem Geldwäschereigesetz unterstellt ist. Transparenz kann ausserdem über die Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien hergestellt werden. Die Umwandlung soll deshalb erleichtert werden.
Wer die Meldefplicht verletzt, wird strafrechtlich gebüsst: Der Bundesrat wollte dies ebenfalls im Gesetz verankern. Widmer-Schlumpf wies vergeblich darauf hin, dass die Schweizer Regelung so nicht den internationalen Regeln, der Gafi, entspreche. Der Ständerat folgte in dieser Sache nicht dem Bundesrat.
Hohe Bargeldzahlungen untersagt
Weiter will der Ständerat Bargeldzahlungen von über 100'000 Franken verbieten, für sämtliche Kaufverträge. Höhere Zahlungen sollen zwingend über eine Bank abgewickelt werden müssen. Wer beispielsweise ein Haus kauft, darf nicht mehr als 100'000 Franken in bar tätigen. Die Gegner argumentierten vergeblich, die Einschränkung gehe zu weit, und die Grenze sei willkürlich. «Warum gerade 100'000 und nicht 10'000 Franken?», fragte Martin Schmid (FDP/GR).
Politisch exponierte Personen im Inland
Der Ständerat will zudem den Begriff der politisch exponierten Person (PEP) ausdehnen. Bei solchen Personen müssen Banken erhöhte Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Anders als bisher sollen nicht nur ausländische Regierungsmitglieder oder Parteiexponenten als PEP gelten, sondern auch Personen in der Schweiz, die führende öffentliche Funktionen wahrnehmen.
Personen mit führender Funktion in internationalen Organisationen wie der UNO sollen ebenfalls dazu zählen. Der Ständerat will hier jedoch zusätzlich führende Mitglieder der interantionale Sportverbände wie FIFA und IOC ins Gesetz aufnehmen.