Wer in der Schweiz zivil heiratet, muss weiterhin zwei Trauzeugen aufs Standesamt mitnehmen. Während der Bundes- und der Nationalrat das Obligatorium abschaffen wollten, will der Ständerat es behalten. Er lehnte den entsprechenden Teil der Motion namens «Unbürokratisches Jawort» von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) ab.
Vor allem die bürgerlichen Ratsmitglieder hielten an der Trauzeugenpflicht fest. Sie unterstützten einen Antrag von Beat Rieder (CVP/VS) mit 25 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung und ignorierten damit die Empfehlung der Rechtskommission.
Auch in Las Vegas braucht es einen Zeugen
Rieder argumentierte: «Ich habe Trauzeugen nicht als unnötige Bürokratie erlebt, sondern als Freunde, die mich begleitet haben.» Weltweit am unbürokratischsten geheiratet werde in Las Vegas. Und dort sei ein Zeuge Pflicht.
Unterstützung erhielt er von Stefan Engler (CVP/GR): Einen Notstand an Trauzeugen gebe es nicht. «Die Bürokratieabbau-Gründe sind Scheingründe.» Er wolle nicht mit einem Entscheid, die Trauung zu erleichtern, die Ehe schwächen.
Motionär Caroni erwiderte, Trauzeugen hätten keine rechtliche Funktion mehr. Im Partnerschaftsgesetz würden keine Trauzeugen verlangt, und auch in Deutschland oder Österreich seien sie nicht Pflicht. Verboten würde die Tradition aber nicht: Paare, die das wollten, könnten weiterhin mit Trauzeugen auf dem Amt erscheinen.
Diese Motion nehme niemandem etwas weg, sagte auch Justizministerin Simonetta Sommaruga. Wer weiterhin mit Trauzeugen heiraten wolle, könne das auch tun.
Wartefrist rechtlich nicht mehr notwendig
Der Vorstoss enthielt noch einen weiteren Punkt: die Abschaffung der Wartefrist von zehn Tagen nach dem Ende des Ehevorbereitungsverfahrens. Dieses Anliegen passierte nach der grossen auch die kleine Kammer ohne grossen Widerstand und geht nun zurück an den Bundesrat. Er soll den Artikel im Zivilgesetzbuch anpassen.
Damit steht den Verlobten bald frei, ob sie die Trauung direkt im Anschluss an das Vorbereitungsverfahren vollziehen möchten oder in einem separaten Akt innert der Dreimonatsfrist. Die Wartefrist sei im Verkündungsverfahren begründet, das 2000 abgeschafft worden sei, sagte Caroni. Rechtlich erfülle sie also keinen Zweck mehr.