Unter Netzneutralität versteht man, dass im Internet ein transparenter und nicht diskriminierender Datentransfer gewährleistet ist. Nach Ansicht von Nationalrat Balthasar Glättli, der eine entsprechende Motion eingereicht hat, sollte dies als Grundbaustein der Informations- und Meinungsfreiheit explizit festgehalten werden. Dies soll sowohl für das Festnetz als auch das Mobilfunknetz gelten. Die Kontrolle über den Empfang, den Versand und gegebenenfalls die Bevorzugung gewisser Daten müsse beim Konsumenten liegen.
Diese Diskussion wird nicht nur in der Schweiz geführt, wie Bundesrätin Doris Leuthard vor dem Ständerat festhielt; diverse Staaten suchten zurzeit nach geeigneten Lösungen. Vorderhand setze der Bundesrat auf den Verhaltenskodex, den die Telekommunikationsbranche Ende 2014 ausgearbeitet hat. Der Kodex sieht vor, dass Dienste im Internet nicht gesperrt werden sollen. Eine unterschiedliche Behandlung der Daten beim Transport soll derweil aber möglich bleiben, wie Leuthard sagte.
Ständerat sieht keinen Handlungsbedarf
Der Bundesrat habe schon in zwei Evaluationen zum Fernmeldemarkt seine Haltung zur Netzneutralität dargelegt. «Der Bundesrat hat eine Revision des Fernmeldegesetzes angekündigt. Dabei soll auch die Netzneutralität thematisiert werden», sagte René Imoberdorf (CVP/VS), Präsident der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. «Der Bundesrat will eine Informationspflicht der Anbieter von Fernmeldediensten bezüglich vorgenommener Differenzierung bei der Übertragung von Daten in das Gesetz aufnehmen.» Das reiche aus.
Der Ständerat folgte der Meinung der vorberatenden Kommission und lehnte die Motion Glättli ab. Diesbezüglich herrsche in der Schweiz kein Handlungsbedarf. Damit schlug er sich auf die Seite der Internetprovider. Diese sind der Meinung, dass Regeln für die Netzneutralität die Produktevielfalt und damit sowohl die Auswahl für Konsumenten wie auch die Wettbewerbsfähigkeit beschränken würden.