In einigen Kantonen wurden während Jahren zu hohe Prämien für die Krankenkassen bezahlt. Der Unmut in der Bevölkerung ist diesbezüglich gross. Nun hat der Bundesrat eine Vorlage ausgearbeitet, die dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) mehr Kompetenz in der Kontrolle der Krankenkassen und insbesondere der Prämienfestlegung geben will. Das Gesetz heisst Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz, kurz KVAG.
Der Ständerat berät heute darüber. Seine Gesundheitskommission empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten. Damit würden zum Beispiel künftige Prämienrückzahlungen geregelt.
«Monstergesetz»
Felix Schneuwly vom Prämienvergleichsdienst Comparis hält das Gesetz für unnötig. Zusätzliche Bürokratie verursache es, sowohl für die Krankenkassen als auch für das BAG. Er spricht von einem «Monstergesetz».
Er appelliert an die Selbstverantwortung der Versicherten: «Die Spielregeln des Krankenversicherungsgesetzes sind so, dass wir jedes Jahr die Krankenkasse wechseln können. Selbst im Krankheitsfall.»
Wenn der Staat nun in einigen Kantonen den Leuten Geld zurückgeben will, kommen auch die zum Zug, die gar nicht zu viel bezahlt haben, sagt Schneuwly.
Politik der Krankenkassen
Die Grünliberale Verena Diener befürwortet das neue Gesetz. Clevere Kassen haben in der Vergangenheit in den grossen Kantonen die Prämien eher zu hoch angesetzt, sagt sie. «Zu hohe Prämien konnte das BAG nicht nach unten korrigieren.» Das sei ein Mangel der bisherigen Aufsichtspraxis.
Bei den zu tiefen Prämien «hätte das BAG den Kassen stärker auf die Finger schauen können oder sollen», sagt sie, «aber das ist Vergangenheitsbewältigung.» Sie macht dem Bundesamt keinen Vorwurf. Erst im Nachhinein wurde erkennbar, welche Politik die Krankenkassen betrieben haben.
Mit dem neuen Gesetz werden die Kompetenzen des BAG gut zusammengefasst, findet sie.