Der Ständerat hat den ersten Teil des Bürgerrechtsgesetzes debattiert. Die kleine Kammer ist der zweite Rat, der über die Totalrevision befindet. In der Frühjahrssession hat sich schon der Nationalrat mit dem Geschäft befasst und dabei etliche Verschärfungen beschlossen.
Die staatspolitische Kommission des Ständerats, die das Geschäft vorbereitet hat, wollte von diesen Verschärfungen aber nichts wissen. Sie empfahl, bei den meisten Änderungen an der Version vom Bundesrat festzuhalten.
In der Eintretensdebatte kritisierte Claude Janiak (SP/BL) die strengeren Regeln: «Es werden Anforderungen gestellt, die sehr viele Landsleute, übrigens auch in diesem Haus, nie und nimmer erfüllen. Denken Sie auch an das Niveau der staatsbürgerlichen Kenntnisse eines Grossteils unserer Bevölkerung.»
In einem ersten strittigen Punkt ist der Ständerat seiner Kommission gefolgt: Er will, dass eine Einbürgerung künftig frühestens nach acht Jahren möglich ist. Er lehnte einen Antrag von Peter Föhn (SVP/SZ) knapp ab, die Frist analog zum Nationalrat auf zehn Jahre zu verlängern.
Von verschärften Bedingungen für Jugendliche hält der Ständerat ebenso wenig: Er will, dass die Lebensjahre zwischen zehn und zwanzig auch weiterhin doppelt angerechnet werden für den Mindestaufenthalt vor Einbürgerungen. Der Nationalrat wollte, dass diese Regelung gestrichen wird.
Gleich sieht es bei den Anforderungen an die Sprachkenntnisse aus: Der Ständerat will, dass sich Einbürgerungswillige in einer Landessprache gut verständigen können. Der Nationalrat forderte dagegen, dass sie die Sprache auch schriftlich beherrschen müssen.
Die eingeplante Zeit reichte allerdings nicht aus, um die ganze Vorlage zu debattieren. Kurz nach 20 Uhr unterbrach Ratspräsident Filippo Lombardi die Sitzung. Die Beratungen gehen am kommenden Donnerstag weiter. Wegen der Differenzen ist aber bereits jetzt absehbar, dass das Geschäft danach zurück an den Nationalrat geht.
Wie gut muss jemand integriert sein?
Die Revision wurde vom Bundesrat angestossen. Die Landesregierung will die Bestimmungen damit harmonisieren und vereinfachen. Zugleich sieht sie auch neue Regeln vor.
Der Bundesrat will im Gesetz festschreiben, dass nur eingebürgert wird, wer gut integriert ist. Mit der Totalrevision umreisst die Landesregierung, was sie sich darunter vorstellt. Um einen Schweizer Pass soll sich auf ordentlichem Weg zudem nur bewerben dürfen, wer bereits eine Aufenthaltsbewilligung, den sogenannten C-Ausweis, hat.
Nationalrat verschärfte Vorlage in vielen Punkten
Dem Nationalrat gingen diese Änderungen vielfach nicht weit genug. In einer über siebenstündigen Debatte verschärfte er den Entwurf des Bundesrats in etlichen Punkten.
Die SVP hätte sich noch eine weitere Verschärfung gewünscht: Die Partei forderte eine Probezeit für den Schweizer Pass, in der Eingebürgerte das Schweizer Bürgerrecht wieder verlieren könnten. Diesem Ansinnen folgte die grosse Kammer aber nicht. Die SVP enthielt sich darum in der Gesamtabstimmung. SP und Grüne lehnten die Revision ab.