Nach den Erfahrungen mit der Tierkrankheit BSE will er nicht riskieren, dass Rindviehfutter wieder verunreinigt wird. Eine strikte Trennung der Verarbeitungswege sei kaum praktikabel und sehr teuer, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE) namens der Gesundheitskommission. Sie warnte davor, wieder in die katastrophale Situation der 1990er-Jahre zurückzufallen.
In der Schweiz gilt seit dem Jahr 2000 ein Tiermehl-Fütterungsverbot. Dieses war als Reaktion auf Fälle von Rinderwahnsinn (BSE) eingeführt worden. Knecht hatte argumentiert, angesichts der sich verteuernden Eiweiss-Preise auf dem Weltmarkt sei es sei an der Zeit, die einheimischen Eiweisse zu nutzen.
Lockerung der Bestimmungen möglich
Auch der Bundesrat warnte vor einer neuen Gefährdung der Tiergesundheit. Er sei aber nicht grundsätzlich gegen eine gewisse Lockerung, allerdings nur unter eingeschränkten Bedingungen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.
Infrage kommen für den Bundesrat als Rohstoffe nur gesundheitlich unbedenkliche Schlachtnebenprodukte von Schweinen zur Fütterung von Geflügel und umgekehrt. Das Kannibalismusverbot soll aus wissenschaftlichen und ethischen Gründen in Kraft bleiben.
Der Bundesrat hatte aufgrund der nur noch sporadisch auftretenden BSE-Fälle bereits 2012 eine Lockerung des Tiermehl-Fütterungsverbots in Aussicht gestellt.