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Ständerat verwässert das Energiekonzept
Aus Tagesschau vom 23.09.2015.
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Session Ständerat verzögert die Energiewende – oder hebelt er sie aus?

Wie garantiert man die Sicherheit von alten Kernkraftwerken am besten? Der Nationalrat und der Ständerat sind sich in dieser Frage nicht einig. Für den Ständerat braucht es kein entsprechendes Konzept. Auch für eine Laufzeitbeschränkung hat er kein Verständnis.

Die Energiewende ist zwar gewissermassen eingeläutet. Es wird kein neues Atomkraftwerk gebaut, das hat der Ständerat heute entschieden. Doch ebenfalls hat er beschlossen: Kein Langzeitbetriebskonzept und keine Laufzeitbeschränkung für die bestehenden. Damit schafft er eine weitere Differenz zum Nationalrat, der sowohl die Verpflichtung für Atomkraftwerkbetreiber zu einem Langzeitkonzept für die letzten Betriebesjahrzehnte als auch eine grundsätzliche Betriebsdauer von 60 Jahren festlegen wollte.

Nicht mehr Kompetenz fürs Ensi

Den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenegie hat das Parlament 2011 vor den letzten Wahlen beschlossen. Bereits 2012 habe das Ensi gefordert, dass es für die letzten Betriebsjahre des ältesten Atomkraftwerkparks der Welt einen politischen Rahmen brauche, um seine Anordnungen durchzusetzen, sagte Ständerätin Verena Diener-Lenz in der Debatte.

Denn von den Massnahmen, die das Sicherheitsinspektorat in den letzten Jahren gefordert habe, seien zum Beispiel vom Kernkraftwerk Gösgen 21 Forderungen nicht fristgerecht umgesetzt worden, in Beznau sei etwa ein Drittel nicht fristgerecht durchgeführt worden, wie Diener sagte. Das Ensi selber kann zurzeit nicht selbst über Stilllegungen entscheiden. Stellt es Mängel fest, die nicht behoben wurden, muss es deshalb ans Bundesamt für Verkehr, Energie und Umwelt (Uvek) gelangen.

Deshalb forderte das Ensi in einem Brief an die zuständigen Kommissionen im National- und Ständerat, dass das Parlament einen solchen Rahmen schaffe und die Kompetenzen des Ensi erweitere. Dieser Empfehlung des Ensi ist der Nationalrat im August gefolgt. Er entschied, dass Kraftwerkbetreiber nach vierzig Jahren Betrieb maximal zweimal um zehn Jahre verlängern können.

Beznau I als Beweis?

Einer der Verwaltungsräte der Axpo, Roland Eberle (SVP/TG), sagte, mit einer befristeten Bewilligung würden die Anreize für die Betreiber sinken, in die Sicherheit zu investieren. Und überhaupt, das System, wie es heute sei habe ja funktioniert. Man sehe es daran, dass Beznau I im Moment nicht am Netz sei. Bei dem Atomkraftwerk war im Sommer Unregelmässigkeiten im Reaktormantel festgestellt worden. Es soll nach der Behebung im Februar 2016 wieder ans Netz. Es läuft seit 47 Jahren.

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