Zum Inhalt springen
Jugendliche trinken Bier
Legende: Um die Jugend vor sich selbst zu schützen, sollen Läden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol mehr verkaufen dürfen. Keystone

Session Ständerat will keinen Verkauf von Alkohol in der Nacht

Zwischen 22 und 6 Uhr sollen Läden keinen Alkohol mehr verkaufen können. Daran hält der Ständerat fest, im Gegensatz zum Nationalrat. Für Diskussionen sorgte aber ein anderer Punkt – ein Streit zwischen den Kommissionen der beiden Räte.

Das Parlament tut sich schwer mit dem neuen Alkoholgesetz. Dieses Gefühl kam auch in der ständerätlichen Debatte zum Ausdruck. SVP-Ständerat Peter Föhn sprach von einer «Zangengeburt». Und sein Ratskollege Konrad Graber meinte: «Wenn wir so weitermachen, brauchen wir für das Gesetz länger als der Kanton Appenzell Innerrhoden für die Einführung des Frauenstimmrechts.»

Dabei war der strittige Punkt nicht so sehr der Kerngehalt des Gesetzes: Dass nämlich Läden zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen sollen. Diesen Beschluss hat der Ständerat bekräftigt, ganz im Gegensatz zum Nationalrat. Die grosse Kammer hatte das Verkaufsverbot abgelehnt. Auch einen zweiten Punkt hakten die Parlamentarier schnell ab: Sie sprachen sich dagegen aus, einen Mindestpreis auf alkoholische Getränke zu erheben und schwenkten damit auf die Linie des Nationalrats ein.

Mehr zum Thema

Ein Nein wider Willen

Zu reden gab hingegen die Frage, ob die Schweizer Schnapsbrenner unterstützt werden sollten. Der Ständerat war in einer früheren Session zum Schluss gekommen, dass dies der Fall sein sollte. Auch der Nationalrat stimmte dem entsprechenden Artikel zu.

Dennoch sah sich der Ständerat am Ende gezwungen, die Passage wieder zu streichen – wenn auch nur widerwillig. Und vielleicht auch nur vorläufig, wie Roberto Zanetti, Präsident der ständerätlichen Wirtschaftskommission, orakelte.

Alternative kommt zu spät

Doch von vorne: Nachdem beide Räte der Unterstützung der einheimischen Birnen- und Kirschbrennern zugestimmt hatten, kam ein Gutachten zum Schluss, dass diese Regelung gegen die Verfassung verstossen würde. Daraufhin beschloss die Kommission des Ständerats, der kleinen Kammer eine Alternative vorzuschlagen, die der Verfassung entspräche.

Mit diesem Vorgehen war aber die nationalrätliche Kommission nicht einverstanden. Sie verweigerte ihre Zustimmung, weil es nach der Abstimmung in den beiden Räten zu spät sei, um noch neue Vorschläge einzubringen. Das wiederum stiess der ständerätlichen Kommission sauer auf, was auch in der Ratsdebatte zum Ausdruck kam. «Ein paar Leute in der nationalrätlichen Kommission haben sich in eine Sackgasse manövriert», kommentierte Zanetti den Entscheid jener Kommission. Und fügte an: «Da kommt man mit Vollgas nicht wieder hinaus, weshalb einige Mitglieder den Fuss vom Gaspedal nehmen sollten.»

Appell an das «politische Feeling»

Dennoch hat er die Hoffnung, die Schweizer Schnapshersteller zu unterstützen, noch nicht ganz aufgegeben. Der verfassungsmässige Alternativvorschlag stehe immer noch im Raum, appellierte er an die Mitglieder der nationalrätlichen Kommission. «Wenn bei der Wirtschaftskommission ein bisschen politisches Feeling vorhanden ist, sollten sie diesen Vorschlag aufnehmen.» Die Diskussionen dürften weiter gehen: Die Vorlage geht jetzt zurück an den Nationalrat.

Meistgelesene Artikel