Heute enden alle Massnahmen des Jugendstrafrechts, wenn ein Täter 22 wird. Ab Anfang Juli gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren. Der Betroffene kann also beispielsweise eine geschlossene Einrichtung verlassen.
Zwar könnten die Massnahmen heute unter bestimmten Bedingungen weitergeführt werden. Diese Regeln wurden aber für Täter geschaffen, die sich selbst gefährden oder an einer psychischen Störung leiden.
Schutz von Dritten
Das will FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) ändern – und hat dafür eine Motion eingereicht, die der Ständerat einstimmig gutgeheissen hat. Caroni spricht von einer «gefährlichen Lücke» im Jugendstrafrecht, die es zu schliessen gelte. Das Gesetz soll so geändert werden, dass auch Massnahmen zum Schutz Dritter angeordnet werden können.
Die Motion hat mit der Flucht eines 22-jährigen Mörders aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch AG neue Aktualität erhalten. Dort war der Aargauer seit 2015 fürsorgerisch untergebracht gewesen, weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen mit Erreichen des 22. Altersjahres endeten.
2009 hatte der damals 16-Jährige in Sessa (TI) eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht: Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt.