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Session Verbot von IS und Al-Kaida rückt näher

Beide Räte sollen im Schnellverfahren ein dringliches Bundesgesetz verabschieden, das ein Verbot der Organisationen Al-Kaida und Islamischer Staat vorsieht. So will es der Bundesrat. Den Ständerat als Erstrat hat die Vorlage ohne Gegenstimme passiert.

Die radikal-islamische Organisationen Al-Kaida, Islamischer Staat und verwandte Organisationen sollen in der Schweiz mit einem dringlichen Bundesgesetz verboten werden. Dafür hat sich der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen ausgesprochen. Das Gesetz entspricht inhaltlich den bereits geltenden Verboten.

Einbau in neues Gesetz

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Die Sicherheitskommission des Nationalrats schlägt vor, ein Organisationsverbot ins neue Nachrichtendienstgesetz einzubauen. Dies würde dem Bundesrat ermöglichen, in Eigenregie und ohne Notrecht Organisationen zu verbieten, die die innere oder äussere Sicherheit bedrohen. Heute ist nur ein Tätigkeits-, nicht aber ein Organisationsverbot vorgesehen.

Die Organisation Al-Kaida ist in der Schweiz seit Jahren untersagt – derzeit gestützt auf eine Parlamentsverordnung. Diese läuft Ende Jahr aus, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Eine notrechtliche Bundesratsverordnung verbietet seit Oktober auch die Gruppierung Islamischer Staat. Diese ist bis April nächsten Jahres befristet.

Das dringliche Bundesgesetz verbietet die Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung, Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Auch Rückkehrer können bestraft werden

Bestraft werden sollen auch Handlungen im Ausland, falls ein Täter in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird. Mit dieser Bestimmung könnten unter anderem in die Schweiz zurückkehrende Dschihadisten von dem Verbot erfasst werden.

Die Strafbestimmungen sollen zudem der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden. Dies soll eine einheitliche Ermittlung und Beurteilung der Fälle ermöglichen. Für Verteidigungsminister Ueli Maurer ist das Organisationsverbot für Al-Kaida und Islamischer Staat «ein Mosaikstein in der Rechtssprechung der Zukunft».

Signal an terroristische Organisationen

Maurer gab im Ständerat zu bedenken, dass der Verzicht auf ein Verbot einem politischen Signal gleich käme. «Man lässt Verordnungen auslaufen und macht nichts mehr. Das würde bedeuten, man betrachtet die Gefahr als nicht gegeben oder man könnte sagen, es ist auch eine Einladung, die Schweiz für solche Tätigkeiten zu benutzen.» Dieses Signal wolle der Bundesrat nicht geben.

Einige Ratsmitglieder äusserten Zweifel am Nutzen eines gesetzlichen Verbots. Claude Janiak (SP/BL) monierte, dass das Organisationsverbot nur symbolischen Charakter habe. «Ein Tätigkeitsverbot haben wir schon, das reicht», sagte er.

Stimmt nach dem Ständerat auch der Nationalrat dem Verbot zu, tritt das Gesetz Anfang 2015 in Kraft. Das wäre noch vor Ablauf der Referendumsfrist. Würde das Referendum ergriffen, könnten die Stimmberechtigten also erst im Nachhinein darüber befinden. Das dringliche Bundesgesetz ist bis Ende 2018 befristet.

Der Nationalrat wird das Geschäft in der dritten Sessionswoche behandeln.

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