SVP-Nationalrätin Natalie Rickli hatte in einem Vorstoss gefordert, Ausgänge und Hafturlaube für verwahrte Straftäter ganz zu verbieten. Dem Ständerat ging der Vorstoss jedoch zu weit. Er änderte diesen so ab, dass nur unbegleitete Ausgänge verboten werden sollen. Dem hat der Nationalrat nun mit 100 zu 71 Stimmen zugestimmt. Verwahrte Straftäter dürfen demnach das Gefängnis nur noch in Begleitung verlassen.
Keine Urlaube für lebenslang Verwahrte
Für lebenslang Verwahrte sind Hafturlaube heute ausgeschlossen. Bei normal Verwahrten sind Vollzugsöffnungen dagegen möglich. An diesem Regime wollte die Rechtskommission des Nationalrats festhalten.
Unbegleitete Urlaube seien wichtig für die Beurteilung des Täters im Hinblick auf eine allfällige Entlassung aus der Massnahme, sagte Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG).
Sicherheit wichtiger als Täterinteressen
Zwischen Sicherung und der stufenweisen Resozialisierung müsse eine Güterabwägung gemacht werden. «Im Zweifelsfall steht die Sicherheit an erster Stelle», sagte Flach.
Anlass für den Vorstoss war ein Vorfall im Jahr 2011. Damals war im Kanton Neuenburg ein Sexualstraftäter bei einem Ausgang geflüchtet. Erst nach vier Tagen konnte er wieder aufgegriffen werden.