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Session Verwahrte dürfen nur noch begleitet in den Hafturlaub

Verwahrte Straftäter sollen das Gefängnis nur noch in Begleitung verlassen dürfen. Der Nationalrat hat einer vom Ständerat abgeschwächten Motion zugestimmt. Ein ursprünglicher Vorstoss von Natalie Rickli (SVP/ZH) wurde als zu hart befunden.

SVP-Nationalrätin Natalie Rickli hatte in einem Vorstoss gefordert, Ausgänge und Hafturlaube für verwahrte Straftäter ganz zu verbieten. Dem Ständerat ging der Vorstoss jedoch zu weit. Er änderte diesen so ab, dass nur unbegleitete Ausgänge verboten werden sollen. Dem hat der Nationalrat nun mit 100 zu 71 Stimmen zugestimmt. Verwahrte Straftäter dürfen demnach das Gefängnis nur noch in Begleitung verlassen.

Aussenmauer der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf
Legende: Aussenmauer der Strafanstalt Pöschwies im zürcherischen Regensdorf (Symbolbild). Keystone

Keine Urlaube für lebenslang Verwahrte

Für lebenslang Verwahrte sind Hafturlaube heute ausgeschlossen. Bei normal Verwahrten sind Vollzugsöffnungen dagegen möglich. An diesem Regime wollte die Rechtskommission des Nationalrats festhalten.

Unbegleitete Urlaube seien wichtig für die Beurteilung des Täters im Hinblick auf eine allfällige Entlassung aus der Massnahme, sagte Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG).

Sicherheit wichtiger als Täterinteressen

Zwischen Sicherung und der stufenweisen Resozialisierung müsse eine Güterabwägung gemacht werden. «Im Zweifelsfall steht die Sicherheit an erster Stelle», sagte Flach.

Anlass für den Vorstoss war ein Vorfall im Jahr 2011. Damals war im Kanton Neuenburg ein Sexualstraftäter bei einem Ausgang geflüchtet. Erst nach vier Tagen konnte er wieder aufgegriffen werden.

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