Der Nationalrat befürwortet die Pläne für einen nationalen Innovationspark. Nach einer langwierigen Debatte ist er – gegen den Willen der SVP – auf die gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Bundes eingetreten. Mit 153 zu 38 Stimmen bei einer Enthaltung hat er einen Rahmenkredit von 350 Millionen Franken befürwortet. Und mit 140 zu 34 Stimmen hat er für die Abgaben von Grundstücken des Bundes votiert.
Das Gros der grossen Kammer stimmte darin überein, dass der Innovationspark, an dem sich Bund, Kantone, Wissenschaft und Wirtschaft beteiligen, unterstützenswert sei. Er fördere die Zusammenarbeit von Forschung und Wirtschaft. Dass er die Chance eröffne, dass die Schweiz wettbewerbsfähig bliebe, strich vornehmlich der Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann heraus. Die Schweiz möge kompetitiver werden «gegenüber allen Singapurs und Berkeleys der Welt».
Ernüchterung unter Ostschweizern
Wenn die Schlussabstimmungen auch deutlich ausfielen, gab in der Debatte doch die Frage nach dem Standort des Schweizerischen Innovationsparks zu reden. Der Bundesrat hat für die Realisation des Projektes vorerst insgesamt fünf Standorte vorgesehen: zwei Hubs in der Nähe der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne sowie Netzwerkstandorte im Kanton Aargau, in der Region Nordwestschweiz und in Biel.
Dass die Kandidaturen der Ostschweiz und des Tessins nur wenige Tage vor der Debatte zugunsten Biels zurückgestellt worden waren, ernüchterte vor allem St. Galler Ratsmitglieder.
So sprach etwa Nationalrätin Claudia Friedl (SP/SG) zu Wirtschaftsminister Schneider-Ammann, der für den Bundesbeschluss warb: «Sie können sich vorstellen, die Enttäuschung insbesondere in St. Gallen ist sehr gross.» Erst als ihnen der Bundesrat zusicherte, dass die Stiftung auch in Zukunft noch Bewerbungen entgegen nehmen wolle, beruhigten sich die Ostschweizer Gemüter.
Subventionen oder nicht?
Abgesehen von der Standortfrage brachten namentlich Ratsvertreter der SVP ihre Bedenken über eine unerspriessliche Einflussnahme des Staates in privatwirtschaftliche Angelegenheiten zum Ausdruck. Diese Auslegung taten die Befürworter ab, indem sie die Finanzspritze einerseits und die Zurverfügungstellung von Land andererseits als subsidiäre Instrumente des Bundes auswiesen.
So betonte etwa Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR), Mitglied der vorberatenden Kommission, dass die Bundesbeschlüsse keine Subventionen seien. Denn das Darlehen von 350 Millionen Franken würde als Bürgschaft fungieren. Und bei der Abgabe von Land würde auch nicht auf Baurechtzinsen verzichtet.
Ergänzung befeuerte Diskurs
Die Diskussion, ob der Schweizer Innovationspark auf Subventionen abstellt, wurde durch eine Ergänzung befeuert, welche die vorberatende Kommission des Nationalrates angebracht hatte. Die Einnahmen aus dem Baurechtzins sollten der Stiftung «Swiss Innovation Park» zugute kommen und zugunsten sämtlicher Standorte verwendet werden. Obwohl Bundesrat Schneider-Ammann diesen Zusatz als unerwünschte Quersubventionierung auswies und damit Wasser auf die Mühlen der SVP goss, hiess der Rat die Erganzung mit 106 zu 83 Stimmen bei vier Enthaltungen gut.
Vor drei Jahren hatten die beiden Kammern mit der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterstützung des Bundes zugunsten eines Innovationsparks geschaffen. Die nun vom grossen Rat genehmigte Botschaft überführt die seither geleisteten Vorarbeiten aller beteiligten Akteure in eine konkrete Ausgestaltung des schweizerischen Innovationsparks.
«Wichtige strategische Landreserven»
Dass der Bundesrat den Beschluss überhaupt dem Parlament zur Prüfung vorgelegt hat, liegt in der Frage nach den für den Park vorgesehenen Landressourcen begründet. Gemäss dem Vorschlag der Landesregierung gibt der Bund nicht irgendwelche Grundreserven für das Projekt ab, sondern – mit einem Teilareal des Militärflugplatzes in Dübendorf – «wichtige strategische Landreserven». Auch bei diesem Punkt brachte die SVP Befürchtungen zum Ausdruck. Sie sagte voraus, dass mit der Annahme des Bundesbeschlusses die zivile Aviatik zugunsten der Forschung zurückgestellt werde.