Ausbildung und Weiterbildung ist teuer. Ein Kurs oder eine Schule kann schnell tausende von Franken kosten. Wie viel davon soll von den Steuern abgezogen werden können? Darin sind sich National- und Ständerat nicht einig. Pro Jahr nicht mehr als 12'000 Franken. Das ist die Meinung des Ständerates.
Der Nationalrat hatte sich in der Frühjahrssession dafür ausgesprochen, die Kosten in unbegrenzter Höhe zum Abzug zuzulassen. Doch das wäre teuer: Es würde zu Steuerausfällen von 15 Millionen Franken auf Bundesebene und von 70 Millionen Franken für die Kantone und Gemeinden führen.
Auch die Version mit einer Obergrenze von 12'000 Franken, wie sie der Ständerat nun zum zweiten Mal beschlossen hat, kostet einiges: 10 Millionen Franken beim Bund und 50 Millionen Franken bei Kantonen und Gemeinden.
Aus finanzieller Sicht gebe es zwischen diesen beiden Versionen keine grossen Unterschiede, erklärten die Befürworter der Nationalratsversion. Das sei verkraftbar, denn damit gehe auch eine Erhöhung des Einkommens einher und das gebe wiederum höhere Steuereinnahmen. Ausserdem würde bei einer Obergrenze die Ausbildung einfach in die Länge gezogen, argumentierte etwa SVP-Ständerat Peter Föhn. Und das sei nicht im Interesse der Arbeitgeber.
Die 12'000 Franken seien ein pragmatischer, eine vernünftiger Vorschlag, hielt Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf entgegen. Damit könnten 92 Prozent der Steuerpflichtigen auch ihre Weiterbildungskosten vollumfänglich abziehen.
Mit 27 zu 18 Stimmen hielt der Rat schliesslich an der Begrenzung fest, die Differenz zum Nationalrat bleibt damit bestehen.
System wird einfacher
Unabhängig von der Obergrenze beinhalten die geplanten Änderung auch einen Systemwechsel. Es soll nicht mehr unterschieden werden, ob jemand eine Aus- oder Weiterbildung absolviert.
Wer sich weiterbildet, um seinen beruflichen Stand zu halten, kann heute die Kosten unbegrenzt abziehen. Für Ausbildungen, die zu einem besseren Job führen sollen, lassen sich dagegen keine Kosten abziehen. Da dies zu Abgrenzungsschwierigkeiten führt, soll der Steuerabzug für Aus- wie auch für Weiterbildung möglich sein.