Session - Whistleblower: Ständerat für höhere Hürden
Der Bundesrat will den Kündigungsschutz für Whistleblower nicht ausbauen. Im Gegenteil: Meldungen über Unregelmässigkeiten im Betrieb sollen sogar noch erschwert werden.
Heute sind es die Gerichte, die beurteilen, ob eine Meldung einer Unregelmässigkeit rechtmässig ist oder nicht. Eine gesetztliche Regelung fehlt. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass eine Meldung nur dann legal ist, wenn sie im folgenden Kaskadenprinzip erfolgt:
zuerst an den Arbeitgeber
anschliessend an eine Behörde
als letztmöglicher Weg an die Öffentlichkeit
Die Regierung will dazu das Obligationenrecht ändern. Auf einen Kündigungsschutz für Whistleblower will sie vorläufig verzichten.
Geltendes Recht soll bleiben – für alle
Die verantwortliche Kommission des Ständerats stütze die Vorlage des Bundesrates, sagte Kommissions-Sprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). «Das scheint auf den ersten Blick überraschend», so Bischof. «Wenn wir aber in diesem Bereich das Kündigungsrecht ändern würden, müssten wir es allgemein ändern, also nicht nur für Whistleblowerfälle.» Der Bundesrat will zur Frage des Kündigungsschutzes aber zuerst eine Studie ausarbeiten lassen und die Frage erst später angehen.
Mit der Vorlage werde die geltende Rechtslage weitestgehend bestätigt und damit Rechtssicherheit geschaffen, erklärte Bischof. Die Kriterien für die Interessenabwägung, die heute die Gerichte im Einzelfall anwenden, würden neu im Gesetz verankert. «Die Gewichtung der Interessen sollte durch den Gesetzgeber erfolgen und nicht der Rechtsprechung überlassen werden», betonte auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga. «Eine gesetzliche Regelung ermöglicht zudem auch eine bessere Vorhersehbarkeit, sie erhöht die Rechtssicherheit.
«Hyperbürokratische, missratene Regelung»
«Was wir hier haben ist eine hyperbürokratische, missratene Regelung», befand Ständerat Paul Rechsteiner (SP/SG). Inhaltlich verbessere sie den Schutz der Betroffenen nicht – im Gegenteil. Rechsteiner, Präsident des Gewerkschaftsbundes, beantragte die Rückweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Auftrag , die vorgeschlagenen Bestimmungen so zu überarbeiten, dass
die Grundrechte gewahrt bleiben
Verschlechterungen gegenüber der heutigen Rechtslage vermieden werden
die Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Alltagstauglichkeit des neuen Rechts verbessert wird
Der Ständerat lehnte den Rückweisungsantrag mit 15 zu 25 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Die neue Regelung gilt nur für private Unternehmen. Bei öffentlichen Unternehmen des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden bestehen bereits Melderechte, Meldepflichten und eine Meldestelle.
Die maximale Anzahl an Codes für die angegebene Nummer ist erreicht. Es können keine weiteren Codes erstellt werden.
Mobilnummer ändern
An diese Nummer senden wir Ihnen einen Aktivierungscode.
Diese Mobilnummer wird bereits verwendet
E-Mail bestätigen
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Sie können sich nun im Artikel mit Ihrem neuen Passwort anmelden.
Ein neues Passwort erstellen
Wir haben den Code zum Passwort neusetzen nicht erkannt. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse erneut ein, damit wir Ihnen einen neuen Link zuschicken können.
Ihr Account wurde deaktiviert und kann nicht weiter verwendet werden.
Wenn Sie sich erneut für die Kommentarfunktion registrieren möchten, melden Sie sich bitte beim Kundendienst von SRF.