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Session «Wie erklären sie das dem Bürger?»

Credit Suisse und UBS dürfen einen Teil ihrer USA-Bussen von den Steuern abziehen. Das stösst im Parlament auf Widerstand. Ein Postulat von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) wurde angenommen. Der Bundesrat muss über die Bücher.

Sollen die Banken ihre Bussen im Steuerstreit mit den USA von den Steuern abziehen können? Der Nationalrat verlangt vom Bundesrat, dass er diese Frage klärt.

«Das ist kein Banken-Bashing», sagt Louis Schelbert (Grüne/LU) in der hitzigen Debatte. Die Bevölkerung verstehe einfach nicht, weshalb sie die Folgen für Rechtsbrüche privater Finanzinstitute mittragen solle. Das sei stossend.

«Parkbusse nicht abzugsfähig»

Leutenegger Oberholzer stösst ins selbe Horn. «Es geht nicht nur um Geld, es geht auch um die Moral. Wie erklären sie dem Bürger, dass Banken mit diesen Steuern sogar noch belohnt würden, wenn sie Bussen erhalten für ihr kriminelles Verhalten?»

Milliardenbusse der CS

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Im konkreten Fall der CS rechnet die Bank mit rund 800 Millionen Dollar, die steuerabzugsfähig sind. Die restlichen 2 Milliarden Dollar hätten demnach Strafcharakter.

In ihrem Postulat fordert sie den Bundesrat auf, Steuerabzüge für Bankbussen genauer unter die Lupe zu nehmen. Der Bundesrat solle sicherstellen, dass schlussendlich nicht die Bürgerinnen und Bürger die Sanktionen für Fehlverhalten der Banken zu tragen haben.

Auch Thomas Maier (GLP/ZH) gbt zu Bedenken: «Wir können als Politiker nicht erklären, warum eine Bürgerin oder Bürger die Parkbusse von den Steuern nicht abziehen kann, Firmen hingegen Bussen und Sanktionen schon.»

Kritik von FDP und SVP

Das Ansinnen von Leutenegger Oberholzer stösst bei der SVP auf Widerstand. Caspar Baader (SVP/BL): «Auch in Zukunft muss am Grundsatz der moralischen Wertneutralität des Steuerrechts festgehalten werden. Bussen müssen abzugsfähig bleiben.»

Auch Ruedi Noser (FDP/ZH) bekämpft das Postulat. «Wenn Bussen nicht generell abzugsfähig sind, dann hat eine Firma einfach weniger Geld zu investieren, weniger Geld zu wachsen und kann den Aktionären weniger Geld ausschütten. Das heisst: An anderen Orten werden weniger Steuern bezahlt.»

Geltende Regeln unklar

In der Lehre ist umstritten, ob Bussen mit strafrechtlichem Charakter als geschäftsmässig begründeter Aufwand in Abzug gebracht werden könnten. Es gibt dazu nur wenige Gerichtsentscheide, und diese beziehen sich auf natürliche Personen. Das Bundesgericht hat sich noch nicht zur Frage geäussert.

In den Kantonen wird die Sache unterschiedlich gehandhabt. Einige Kantone lassen Abzüge von Bussen mit strafrechtlichem Charakter zu, andere nicht. «Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Bussen grundsätzlich keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen und damit nicht abzugsfähig sind», sagt Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Postulat angenommen

Das Postulat von Leutenegger Oberholzer wird schliesslich mit 99 zu 81 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Widmer-Schlumpf ist nun gefordert – sie muss den Steuerabzug für Bussen genauer unter die Lupe nehmen.

Der Bundesrat wird bereits in den nächsten Wochen einen Bericht zum Thema vorlegen, wie Widmer-Schlumpf ankündigte. Die Finanzministerin hielt fest, dass der Bund die Kosten auf die Banken überwälzen werde, die durch ein Fehlverhalten entstanden und mit einem Verwaltungsaufwand in ausserordentlichem Umfang verbunden seien.

Mehr zum Thema

Bereits gestern waren im Ständerat die Banken kritisiert worden. Dass Bussen von den Steuern abgezogen werden könnten, sei «skandalös», wetterte Luc Recordon (Grüne/VD). Auch Urs Schwaller (CVP/FR) war klar gegen den Steuerabzug von Bankbussen.

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