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Session Wie geht es weiter mit dem US-Steuerdeal?

Der Gesetzesvorschlag des Bundesrates ist nur der Anfang: Der Steuerdeal mit den USA ist keinesfalls in trockenen Tüchern. Verschiedene Faktoren können den Ausgang der Übereinkunft noch beeinflussen. Eine Übersicht.

Provisorischer Zeitplan

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Legende: parlament.ch

Der Bundesrat hat einen ambitiösen Plan vorgelegt, um das Gesetz zum Steuerdeal mit den USA durch das Parlament zu bringen. Hier die Eckpunkte.

Der Bundesrat will das Gesetz in den nächsten drei Wochen durch die Session peitschen. Erst dann werden die USA das Programm offenlegen. Das Parlament muss also Ja sagen, ohne das US-Angebot zu kennen. Das stösst viele vor den Kopf.

Der Montag bringt wahrscheinlich mehr Klarheit. Dann nimmt eine Delegation des Bundesrates die Fraktionschefs ins Gebet. Es wäre denkbar, dass der Bundesrat dann mehr zum Inhalt des Programms verrät. Der Ausgang des Steuerdeals bleibt aber weiterhin offen. Hier die möglichen Szenarien.

Szenario 1: Alles geht glatt über die Bühne

Beide Kammern stimmen dem dringlichen Bundesgesetz nach Plan zu. Das Gesetz tritt auf den 1. Juli 2013 in Kraft und bleibt für ein Jahr gültig. Ein Referendum ist nicht möglich. Die USA legen ihr Programm für die Banken auf den Tisch. Nun liegt es an den Finanzinstituten sich daran zu beteiligen. Sie teilen den amerikanischen Behörden mit, welche Banker im Offshore-Geschäft engagiert waren. Zusätzlich legen sie auch ihre Zusammenarbeit mit Treuhändern, Anwälten und externen Vermögensverwaltern im Rahmen des neuen Gesetzes offen.

Erfolg oder Debakel?

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Die «Arena»  beleuchtet mit ihren Gästen offene Fragen im US-Steuerdeal. Wie gut ist die von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf ausgehandelte Lösung? Ist der Deal ein Kniefall vor den USA oder hat die Schweiz herausgeholt, was noch herauszuholen war? Was heisst das Abkommen für die Banken? Was für den Steuerzahler?

Auf Basis dieser Informationen können die US-Behörden über das bestehende Amtshilfeverfahren Kundendaten verlangen – auch Gruppenanfragen sind möglich. Jedoch nur für Betrugsfälle und nicht für Steuerhinterziehung. Um dies zu ändern, müssen die USA das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz genehmigen.

Spätestens in einem Jahr können die auskunftswilligen Banken mit sogenannten «Deferred prosecution agreements» (DPA) rechnen. Ein DPA kann einen Aufschub der Strafverfolgung bewirken. Es könnte zusätzlich ein Schuldeingeständnis und eine Busse enthalten. Festgehalten wird in dieser Vereinbarung ebenfalls, welche Informationen eine Bank liefern muss und wann. Vorstellbar ist auch ein Verzicht auf die Strafverfolgung fehlbarer Banken. Dieses sogenannte «Nonprosecution agreement» könnte allenfalls für Banken gelten, die nur wenige US-Kunden betreuten. Am Ende zahlen die Banken eine Busse und ziehen damit einen Schlussstrich unter den Steuerstreit mit den USA.

Ein anderer Weg steht den Banken ebenfalls offen: Sie lehnen die Kooperation mit den US-Behörden ab und hoffen, davonzukommen. Experten sind sich jedoch einig: Die USA haben genügend Informationen aus dem Deal mit der UBS, um nach der Bank Wegelin weitere Schweizer Institute anzuklagen.

Szenario 2: Das Parlament tritt auf die Bremse oder sagt Nein

Zuerst wird das dringliche Bundesgesetz in der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) beraten. Es ist möglich, dass die Kommission dem Ständerat beantragt, das Tempo zu drosseln. Damit kommt das Gesetz in die normale parlamentarische Mühle.

Konkret: Erstberatung im Ständerat in der Sommersession. Zweitberatung im Nationalrat im Herbst. Schlussabstimmung im Oktober und danach die dreimonatige Referendumsfrist. Eine mögliche Abstimmung könnte frühestens im März 2014 abgehalten werden. Unrealistisch aus Sicht der USA. Damit wäre die Vereinbarung hinfällig. Es drohen Klagen der US-Behörden gegen die fehlbaren Schweizer Institute. Das könnte das Aus für verschiedene Banken bedeuten.

Wahrscheinlicher ist jedoch ein Rückweisungsantrag an den Bundesrat. Das Parlament erteilt der Regierung den Auftrag für Neuverhandlungen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat diese Möglichkeit allerdings bereits am Mittwoch ausgeschlossen. Die USA seien nicht bereit, weiter zuzuwarten oder andere Bedingungen zu akzeptieren. Sie hätten schon Vorbereitungen getroffen, um weitere Banken zur Verantwortung zu ziehen. Damit wäre der mit den US-Steuerbehörden ausgehandelte Deal ebenfalls vom Tisch.

Verfassungsmässiges Notrecht

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Der Bundesrat kann befristete Verordnungen oder Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren und äusseren Sicherheit zu begegnen. Voraussetzungen dafür ist eine sachliche und zeitliche Dringlichkeit. Die Massnahmen dürfen nicht im Widerspruch mit der Bundesversammlung stehen.

Szenario 3: Der Bundesrat wendet Notrecht an

Verschleppt das Parlament die Gesetzgebung, bleibt dem Bundesrat noch der Umweg über das Notrecht. Einige Parlamentarier hatten das seit Wochen gefordert. Damit würde der Bundesrat die alleinige Verantwortung für den Deal mit den USA tragen. Notrecht kommt für Finanzministerin Widmer-Schlumpf jedoch nicht in Frage. Der Bundesrat greife nur auf Notrecht zurück, wenn es keine anderen Möglichkeiten gebe. Fraglich ist auch, ob tatsächlich nach Definition (siehe Box) eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung oder der Sicherheit als Begründung herhalten kann. Experten sind sich einig, dass vor allem Kantonalbanken und kleinere Institute von allfälligen US-Klagen betroffen wären. Als systemrelevant gelten jedoch nur die beiden Grossbanken UBS und CS. Bei einer Niederlage im Parlament darf der Bundesrat das Notrecht nicht mehr anwenden.

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