Der Nationalrat verlangt, dass auch rein verbale sexuelle Belästigung eines Kindes von Amtes wegen verfolgt wird. Ausserdem soll sich bereits strafbar machen, wer ein Treffen mit einem Kind plant – auch wenn dieses nicht zustande kommt.
Der Nationalrat hat zwei entsprechende Motionen seiner Rechtskommission mit deutlicher Mehrheit angenommen. Dies gegen den Willen des Bundesrates. Aus Sicht der Befürworter geht es darum, Lücken im Strafgesetzbuch zu schliessen.
Heute ist die verbale sexuelle Belästigung ein Antragsdelikt. Würde es sich um ein Offizialdelikt handeln, hätte dies eine abschreckende Wirkung, argumentierte Nathalie Rickli (SVP/ZH) im Namen der Rechtskommission.
Vorbereitungshandlungen seien heute nur strafbar, wenn eine versuchte Straftat vorliege. Ein Treffen mit einem Kind gelte als Versuch. Allein die Vorbereitungshandlungen für das Treffen seien aber straflos, stellte sie fest.
Strafe für «Versuch vor dem Versuch»
Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte Verständnis für das Anliegen, Kinder besser zu schützen. Sie rief den Rat aber dazu auf, beide Vorstösse abzulehnen. Das geltende Recht biete genügend Schutz. Die Änderungen seien nicht sinnvoll.
Bereits den «Versuch vor dem Versuch» unter Strafe zu stellen, sei heute nur bei Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgesehen, gab Sommaruga zu bedenken. Das Planen eines Treffens mit einem Kind als Vorbereitungshandlung dieser Art zu behandeln, wäre nicht sinnvoll.
In der Anwendung werde eine solche Bestimmung reine Theorie bleiben, warnte Sommaruga. Sie betonte, dass sich heute bereits strafbar mache, wer zu einem Treffen gehe, auch wenn nichts passiere. Strafbar mache sich auch, wer ein Kind im Internet beispielsweise mit pornografischen Bildern oder Texten konfrontiere.
Der Nationalrat stimmte dennoch beiden Vorstössen zu – jenem zu den Vorbereitungshandlungen mit 134 zu 25 Stimmen bei 9 Enthaltungen, jenem zur verbalen Belästigung mit 128 zu 37 Stimmen bei 10 Enthaltungen.