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«Senioren haben heute bessere Gesundheit»
Aus Tagesschau vom 13.06.2017.
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Senioren am Steuer Autolenker sollen erst mit 75 zum Arzt – ein «delikates Thema»

Der Nationalrat möchte den Beginn der ärztlichen Kontrollen für Senioren, die weiter Autofahren wollen, heraufsetzen.

  • Der Nationalrat hat sich als Erstrat über eine Gesetzesänderung zu einer Parlamentarischen Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) gebeugt, die die Regelungen bei den wiederkehrenden Kontrolluntersuchungen bei Autofahrern im Seniorenalter lockern will.
  • Der Entwurf sieht vor, dass sich Inhaber von Fahrausweisen erst ab dem 75. Altersjahr einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen.
  • Das Geschäft wurde deutlich angenommen und geht nun in den Ständerat.

Der Nationalrat hat sich mit einem «delikaten Thema» befasst, wie die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard eingangs ihres Votums feststellte. Früher oder später sei man in der Situation, wo man sich fragen müsse, ob man noch Autofahren kann oder nicht.

Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG) zurück, die in beiden Räten eine Mehrheit gefunden hatte. Nun stand die konkrete Revisionsvorlage zur Diskussion, die das Alter für die zweijährliche vertrauensärztliche Untersuchung auf 75 Jahre anheben soll.

Der Nationalrat folgte so in der Gesamtabstimmung mit 143 zu 15 Stimmen deutlich seiner vorberatenden Kommission. Dennoch gab es in der Debatte kritische Voten.

Stress und Verhalten im Verkehr ändern sich

So betonte Thomas Hardegger (SP/ZH) im Namen der Kommissionsminderheit, dass die Tests dem Erhalt der Fahrtüchtigkeit dienen. Er sprach von einer «fatalen Fehlüberlegung». Es gehe nicht daum, alle Betagten unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr dienten die Tests dazu, die Fahrfähigkeit zu erhalten. Oft seien Angehörige auch froh, wenn eine ärztliche Instanz ausserhalb der Familie beurteilen kann, ob der betagte Autolenker fahrtauglich ist oder nicht.

«Das Hauptproblem ist nicht das Auto, sondern der Stress und das Verhalten im Verkehr», betonte Hardegger weiter. Die Reaktionsfähigkeit nehme ab und hier gelte es präventiv einzugreifen. Aus diesen Gründen schlägt die Kommissionsminderheit einen Kompromissvorschlag vor: Mit 70 Jahren soll sich der Autolenker einem obligatorischen ärztlicher Untersuchung unterziehen. Wenn bei diesem ersten Ärzte-Kontakt nichts festgestellt wird, dann folgt der nächste Test erst mit 75.

Diskriminierung der inländischen Autolenker?

Die Gegner des Minderheitsantrags führten zum Beispiel den Vergleich mit dem Ausland ins Feld. Solche Kontrollen seien in den Nachbarländern nicht üblich und man könne von einer Diskriminierung der inländischen Autolenker sprechen, betonte der Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann. Andere Parlamentarier waren der Meinung, dass der Kompromissvorschlag ein zu komplizierter Zwischenschritt sei.

Der Grossteil des Rates rechnet jedoch mit der Eigenverantwortung der betagten Lenker und hoffte auf die Freiwilligkeit den Fahrzeugausweis aus eigenen Stücken zurückzugeben.

So wies Kurt Fluri (FDP/SO) darauf hin, dass sich die Hausärzte in der Vernehmlassung für die Erhöhung der Altersgrenze ausgesprochen hätten. Andere Fachverbände hingegen seien dagegen gewesen. Angesichts dieser unterschiedlichen Stellungnahmen gehe die FDP vom Prinzip der Selbstverantwortung aus.

Bundespräsidentin und zuständige UVEK-Chefin Doris Leuthard betonte in ihrem Votum, die Wichtigkeit der flankierenden Massnahmen, welche der Bundesrat im Mai beschlossen hatte. Der grosse Sicherheitsgewinn seien die neuen Assistenzdienste in Fahrzeugen, wie Leuthard weiter ausführte. Hier sollen die Senioren diesbezüglich ausgebildet werden.

Bundesrat fordert flankierende Massnahmen

Der Bundesrat stimmt dem Entwurf der nationalrätlichen Kommission grundsätzlich zu. Er will ihn aber mit flankierenden Massnahmen ergänzen, wie er im Mai zuhanden des Parlamentes verabschiedet hatte. Damit soll vermieden werden, dass sich die Lockerung der Regelung nicht negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Mit Informationen sollen Senioren zum Beispiel bereits ab 70 Jahren darauf sensibilisiert werden, sich mit der Frage zu befassen, ob sie einem komplexer werdenden Verkehr gewachsen sind. Mit der Heraufsetzung der Alterslimite soll die Eigenverantwortung der Senioren gestärkt und auch dem technologischen Fortschritt im Verkehr Rechnung getragen werden. Heute sind immer mehr Fahrzeug mit technischen Hilfsmitteln ausgerüstet, die den Lenkern das sichere Fahren erleichtern. 2016 gaben rund 10‘000 Senioren ihren Fahrausweis anlässlich einer Kontrolluntersuchung freiwillig ab. 6000 davon bei der ersten Untersuchung mit 70 Jahren.

In einer Nachfrage des Aargauer SVP-Nationalrat Maximilian Reimann versprach Leuthard, dass dieses heikle Thema höchstwahrscheinlich 2019 mit der entsprechenden Gesetzesregelung zum Abschluss kommen könnte. Dies selbstverständlich, wenn auch der Ständerat dem Geschäft zustimmt, der dies nun als Zweitrat behandeln muss.

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