Der Ratifzierung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China steht nichts mehr im Wege. Der Ständerat hat am Donnerstag mit 25 gegen drei Stimmen bei elf Enthaltungen der Vorlage zugestimmt.
Ein Antrag des grünen Genfer Ständerats Robert Cramer auf ein fakultatives Referendum wurde zuvor mit 23 gegen 16 Stimmen verworfen. Auch die grosse Kammer hatte sich geweigert, dem Volk das letzte Wort zu ermöglichen. Cramer hatte vergeblich auf die Stimmen mehrerer namhafter Rechtsexperten hingewiesen, die ein solches Referendum befürworteten.
Bürgerliche machen Druck
In der Debatte betonten die Befürworter die aussenwirtschaftspolitische Bedeutung solcher Freihandelsabkommen, die vermutlich nach der Abstimmung vom 9. Februar noch gestiegen sei. Es gebe keinen Grund, das Abkommen mit dem drittwichtigsten Handelspartner nach EU und USA weiter hinauszuschieben, erklärte Pirmin Bischof (CVP/SO).
Natürlich lasse die Menschenrechtssituation in China zu wünschen übrig, sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG). Freier Handel und offene Grenzen hätten aber immer zu mehr Freiheit geführt, wie es die osteuropäischen Staaten zeigten: «Man darf nicht allzu paternalistisch sein.»
Rückweisungsanträge abgelehnt
SP und Grüne forderten mit Rückweisungsanträgen vergeblich eine Überarbeitung des Abkommens mit Blick auf Menschenrechte, Arbeitsrecht und Minderheiten. «Man soll nicht nur die wirtschaftlichen Vorteile anschauen», stellte SP-Präsident Christian Levrat fest. Paul Rechsteiner (SP/SG) wies auf die schwer defizitäre Lage bezüglich der Arbeitsrechte in China hin. Und der Grüne Luc Recordon (VD) beleuchtete das Abkommen auch mit Blick auf die Reputation der Schweiz.
Es ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen ein gutes Abkommen.
«Das Abkommen mit China wird mit seinem Potenzial noch erheblich an Bedeutung gewinnen», erklärte Wirtschaftsminister Schneider-Ammann. Er sprach ebenfalls die neuen Unsicherheiten nach der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative vom 9. Februar an. Freihandelsabkommen mit Drittstaaten würden damit immer bedeutender.
Abklärungen des Bundesamtes für Justiz und weiterer Stellen seien zum Schluss gekommen, dass das Abkommen mit China mit dem neuen Verfassungsartikel vereinbar sei.