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Von einer fiesen und perfiden Masche sprach der Richter in seinem Urteil.
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 23.09.2021. Bild: Keystone
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Sexuell genötigt und belästigt Zürcher Bezirksgericht verurteilt Modelagenten

Ein 34-jähriger Modelagent hat sich über Jahre hinweg an jungen Männern vergriffen und ihre Notlage ausgenützt.

Der Chef einer einst erfolgreichen Zürcher Modelagentur hat sich unter anderem der sexuellen Nötigung, der Ausnützung einer Notlage und der sexuellen Belästigung schuldig gemacht. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den 34-Jährigen am Mittwochabend zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon er ein Jahr absitzen muss.

Mehreren Opfern muss der Beschuldigte eine Genugtuung von mehreren Tausend Franken bezahlen. Ausserdem gilt für ihn ein lebenslängliches Verbot für Tätigkeiten, die regelmässige Arbeit mit Minderjährigen beinhalten.

In rund einem Drittel aller Vorwürfe wurde der Mann freigesprochen. So war für das Gericht unter anderem nicht erwiesen, dass der Beschuldigte KO-Tropfen angewandt haben soll, um Opfer gefügig zu machen.

«Fiese und perfide Masche» das Agenten

Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Begründung des Urteils von einer «fiesen und perfiden Masche». Wenn unerfahrenen Models suggeriert werde, dass jemand in der Branche nur dann eine Chance habe, wenn es sich berühren lasse, herrsche ein Machtgefälle. Damit werde unterschwellig Druck aufgebaut. Das Opfer glaube, dass das normal sei. So liessen sich Übergriffe kaschieren, hielt der Richter fest.

Der Verteidiger dagegen hatte einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe keine sexuelle Handlungen gegen den Willen anderer Personen vorgenommen, sagte er. Dass es zu anzüglichen Sprüchen und sexuellen Handlungen gekommen sei, stellte der Verteidiger zwar nicht in Abrede. Allerdings: Ein Spruch wie «Du bist sexy» sei strafrechtlich nicht relevant, hielt er fest.

Ein «Blender» und ein «Sexmonster»

Anders klang es beim Anwalt, der einen der Geschädigten vertrat. Die sexuellen Handlungen seien alles andere als einvernehmlich gewesen, sagte er. Der Inhaber der Modelagentur sei «ein Blender erster Güte». Er habe sich gut verkaufen und die jungen Männer von seinen Macherfähigkeiten überzeugen können. Dann habe er das grosse Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt und sich in «ein Sexmonster» verwandelt.

Die Aussagen der verschiedenen Opfer seien klar, hielt auch der Staatsanwalt in seinem kurzen Plädoyer fest. Der Beschuldigte habe sein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt – er habe jungen, naiven Männern vorgegaukelt, dass er der Einzige sei, der ihnen den Traum einer Modelkarriere ermöglichen könne.

Angeklagter sieht sich als Opfer einer Hetzjagd

Der Beschuldigte selbst wollte zu den einzelnen Fällen keine Auskunft geben. Es seien viele Falschaussagen gemacht worden, hielt er einzig fest. In seinem Schlusswort meinte er, das Opfer einer Hetzjagd geworden zu sein. Er hoffe, dass sich die Gerechtigkeit durchsetzen werde. Sein Verteidiger hat bereits den Gang ans Obergericht angekündigt.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen 23.9.2021, 06:31 Uhr;

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