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Sicherheitskosten am WEF Polizeidirektoren rechtfertigen «politischen Preis»

Das Weltwirtschaftsforum in Davos ist vorbei, doch zu reden geben weiterhin die Sicherheitskosten und wer dafür aufkommen soll.

Das WEF selbst übernimmt nur einen kleinen Teil der rund 45 Millionen Franken, die etwa für die Überwachung des Luftraums oder die Bewachung von Objekten anfallen. Und weil der Kanton Graubünden zu wenige eigene Polizisten hat, leiht man sich jedes Jahr zusätzliches Personal bei anderen Kantonen. Das kostet pro Person 600 Franken für einen 24-Stunden-Einsatz.

Diese Rechnung gehe nicht auf, kritisierten verschiedene Vertreter von Kantonen schon vor dem WEF. Anders sieht das der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD. An dessen Sitzung hat man sich letzten Freitag darauf geeinigt, dass die Entschädigung von 600 Franken ausreiche. Wie begründet der Vorstand diesen Entscheid?

Entspricht nicht der Vollkostenrechnung

«Es kommt auf die Betrachtungsweise an», sagt der Generalsekretär der KKJPD, Roger Schneeberger. «Wir sehen das als einen politischen Preis, keine Vollkostenberechnung.» Der Preis solle so sein, dass seine niederschwellige gegenseitige Unterstützung der Kantone möglich sei, wenn sie nötig ist.

«Die Schweizer Polizei ist auf Grundversorgung ausgerichtet, nicht auf Spitzenbelastungen», so Schneeberger weiter. «Da ist es wichtig, dass sich die Kantone gegenseitig helfen können.» Einen Anlass wie das WEF in Davos gibt es nur einmal in der Schweiz. Profiteur ist in dem Fall der Kanton Graubünden.

Roger Schneeberger
Legende: Roger Schneeberger, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, kurz KKJPD. Keystone

Doch ist das fair, wenn ein Kanton jedes Jahr wieder auf die Unterstützung der anderen Kantone zurückgreift? «Das WEF ist eine Ausnahme, es ist aber eine Veranstaltung im nationalen Interesse, nicht nur im Interesse des Kantons Graubünden», relativiert der KKJPD-Generalsekretär. «Deshalb kommt auch der politische Tarif von 600 Franken für die Entschädigung zur Anwendung.»

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