- Neun Klima-Aktivistinnen und Klima-Aktivisten werden vom Zürcher Obergericht verurteilt.
- Sie erhalten bedingte Geldstrafen zwischen 1200 und 1800 Franken.
- Die Angeklagten blockierten im Juli 2019 die Eingänge der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz.
Für den Prozess gegen die grösstenteils aus der Romandie stammenden Angeklagten waren zwei Tage vorgesehen. Doch die Aktivistinnen und Aktivisten gaben sich vor Gericht wortkarg: Sie verweigerten die Aussage. Dadurch wurde der Prozess beschleunigt.
«Klima-Aktivisten werden kriminalisiert»
Die Anwälte der drei Männer und sechs Frauen verlangten für alle einen Freispruch. In ihren Plädoyers verwiesen sie auf ein europäisches Gerichtsurteil. Darin stehe, dass die Versammlungsfreiheit gewährleistet sein müsse – auch bei gewaltfreien Blockaden.
Die Anwälte warfen der Zürcher Justiz zudem vor, andere Demonstrantinnen besser zu behandeln als Klima-Aktivisten. Diese kämen in Untersuchungshaft, während etwa Freiheitstrychler nicht kriminalisiert würden.
Das Gericht liess diese Argumentation nicht gelten. Es verurteilte die Angeklagten wegen Nötigung und fast alle wegen Hausfriedensbruch. Sie hätten die Eingänge der Bank regelrecht verbarrikadiert. Fotos zeigten, dass weder Angestellte noch Kunden eintreten konnten. Zudem hielt das Gericht fest: Die Angeklagten seien gut organisiert vorgegangen und wussten genau, was sie taten. Die bedingte Geldstrafe liegt zwischen 1200 und 1800 Franken.
Schon die Vorinstanz hatte die neun Angeklagten verurteilt. Die bedingten Geldstrafen waren allerdings mit maximal 400 Franken weniger hoch. Weil die Angeklagten das Urteil weitergezogen haben, musste sich das Obergericht damit befassen. Das Urteil dieser zweiten Instanz ist noch nicht rechtskräftig.
«Kein Notstand», sagt das Bundesgericht
Nicht immer werden Klima-Aktivistinnen und Klima-Aktivisten von Schweizer Gerichten verurteilt. Die Begründung eines Richters des Bezirksgerichts Zürichs liess dabei jüngst aufhorchen. Er sprach eine 46-Jährige frei, die in der Stadt Zürich an einer Strassenblockade dabei gewesen war.
Der Richter sagte in der mündlichen Urteilseröffnung unter anderem: Er sei nicht länger bereit, friedliche Demonstranten schuldig zu sprechen und staatliche Strafaktionen zu unterstützen. Dies berichtete das Onlinemagazin Republik.
Das Bundesgericht hingegen hat Aktivistinnen und Aktivisten in zwei Fällen schuldig gesprochen. So etwa jene Angeklagten, die 2018 in einer Lausanner Grossbank Tennis gespielt hatten. Oder ein Aktivist, der rote Handabdrücke an einer Fassade der Genfer Credit Suisse angebracht hatte.
In beiden Fällen wurden die Aktivisten von Gerichten zunächst freigesprochen. Das Bundesgericht verurteilte sie aber später. Die Aktivistinnen und Aktivsten können sich bei ihren Aktionen nicht auf einen Notstand berufen.