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Nationale Ethikkommission will Regeln lockern
Aus Rendez-vous vom 20.10.2017. Bild: Imago
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«Social Egg Freezing» Nationale Ethikkommission will Regeln lockern

Unnatürlicher Eingriff oder einmalige Chance auf Nachwuchs: Die Nationale Ethikkommission (NEK) hat sich mit gefrorenen Eizellen beschäftigt.

«Social Egg Freezing»: So nennt man es, wenn eine Frau ihre Eizellen ohne medizinischen Grund einfriert, um später einmal schwanger werden zu können. Es ist ein Thema, das kontrovers diskutiert wird. Für die einen ist es ein unnatürlicher Eingriff, der medizinische Risiken birgt. Für die anderen eine Chance, auch in einem späteren Lebensabschnitt noch Eltern zu werden. Nun hat die Nationale Ethikkommission (NEK) dazu Stellung genommen.

Andrea Büchler, die Präsidentin der NEK sagt: «Die NEK äussert eine ambivalente Haltung zu Social Egg Freezing». Es brauche in der Schweiz etwa bessere Aufklärung über die limitierten Erfolgschancen der Methode.

Doch in einigen Bereichen gehen die Empfehlungen der Ethikkommission klar in Richtung Liberalisierung. Zum Beispiel empfiehlt sie, dass es keine Beschränkung geben soll, wie lange Eizellen eingefroren werden dürfen. Aktuell liegt die Grenze bei zehn Jahren.

Krankenkassen sollen Kosten übernehmen

«Eine solche Befristung bewirkt Fehlanreize. Es könnte sein, dass eine Frau deswegen auf eine frühe Konservierung ihrer Eizellen verzichtet, was im Hinblick auf die Qualität der Eizellen eigentlich wünschenswert wäre», sagt Büchler. Die Befristung könne zudem auch bewirken, dass Eizellen nach Ablauf der Frist ins Ausland transportiert und dort befruchtet würden. «Auch das kann kaum wünschenswert sein.»

Unter dem Strich ist es ein weiterer Schritt zur Liberalisierung, der durch die NEK abgesegnet wird.
Autor: Ruth Baumann-Hölzle Ethikerin

Die Ethikkommission empfiehlt, dass die Krankenkasse die Kosten für das Social Egg Freezing übernehmen soll, wenn es aus einem medizinischen Grund nötig ist. In Zukunft müsse man mit den Frauen zudem auch darüber reden, ob sie ihre eingefrorenen Eizellen spenden würden, wenn sie diese selber nicht brauchen.

Bisher ist die Spende von Eizellen in der Schweiz verboten. Es sei jedoch nur eine Frage der Zeit, bis sie erlaubt werde, ist Andrea Büchler überzeugt. «Die NEK hat sich in einer früheren Stellungnahme für die Aufhebung des Verbots der Eizellespende ausgesprochen». Aktuell ist im Nationalrat eine Motion hängig.

Eine Auseinandersetzung mit dem Thema ist nötig

Der Bericht der NEK sei sehr differenziert, anerkennt auch Ruth Baumann-Hölzle, ebenfalls Ethikerin im Bereich der Medizin. Sie warnt aber vor einem zu laschen Umgang mit dem Thema. «Unter dem Strich ist es ein weiterer Schritt zur Liberalisierung, der durch die NEK abgesegnet wird», sagt sie.

Einig sind sich beide Ethikerinnenin einem: Es dürfe nicht sein, dass durch das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen gesellschaftliche Debatten über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgangen würden.

Fakt ist: Die Schweizerinnen werden immer später Mutter. Die Reproduktionsmedizin rückt damit in den Fokus. Im Ausland gibt es gar Firmen – zum Beispiel Facebook oder Apple – die für ihre Mitarbeiterinnen die Kosten für das Einfrieren der Eizellen übernehmen, so dass die Frauen sich auf die Karriere konzentrieren können. Eine ethische Auseinandersetzung über das Thema ist also dringend nötig.

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