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Krankenkassen finden die Rabatt-Idee gar nicht so schlecht
Aus HeuteMorgen vom 13.07.2018.
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Solidarität vs. Fitness-Rabatt Konsumentenschützer beklagt Wischiwaschi-Antworten vieler Kassen

  • In einer Umfrage haben sich 15 der grössten Krankenkassen und ihre Verbände zu Rabattsystemen für Versicherte geäussert.
  • Fast die Hälfte der befragten Kassen lehnt Rabattsysteme in der Grundversicherung ab. Aber: Das tun bei weitem nicht alle, und nicht alle gleich deutlich.
  • Vor diesem Hintergrund fordert der Konsumentenschutz, «dass das Bundesamt für Gesundheit jetzt aktiv wird, und seine Rolle als Aufsichtsbehörde wahrnimmt und klare Regeln» vorgibt.

Die umstrittene Krankenkassen-App von Helsana beschäftigt die Gesundheitsbranche weiter. Es geht um die Frage, wie weit Krankenkassen ihren Versicherten, die gesund leben und Sport treiben, Rabatte gewähren dürfen – und ob sie das auch in der Grundversicherung tun dürfen.

Radio SRF liegt eine Umfrage vor, in der nun Konkurrenten von Helsana Stellung nehmen. Befragt wurden die 15 grössten Krankenkassen und ihre Verbände.

«Hinter schwammigen Formulierungen verstecken»

Fast die Hälfte der befragten Kassen lehnt Rabattsysteme in der Grundversicherung ab. Aber: Das tun bei weitem nicht alle, und nicht alle gleich deutlich. Ivo Meli vom Konsumentenschutz, der die Umfrage mit neun andern Organisationen zusammen koordiniert hat, sagt: «Bedenklich ist jedoch, dass der Verband Santésuisse und verschiedene Kassen sich hinter eher schwammigen Formulierungen verstecken, die zwar die Solidarität befürworten, aber indirekt gleichzeitig auch solche Rabattsysteme gutheissen.»

«Gutheissen», weil sie es grundsätzlich gut finden, wenn Krankenkassen ihre Versicherten motivieren, sich gesund zu verhalten. Solange solche Anreize und Bonus-Programme «grundsätzlich allen» offen stehen, sehen diese Kassen hier kein Problem.

Warten auf den richterlichen Segen?

Auch bei Bonus-Programmen in der Grundversicherung nicht. Diese Kassen wollen sich offenbar die Möglichkeit bewahren, künftig selber Rabattsysteme einzuführen. Der Verband Santésuisse konkretisiert auf Anfrage von Radio SRF: Man begrüsse, dass nun juristisch geklärt werde, was genau zulässig sei und was nicht.

Das tut derzeit das Bundesverwaltungsgericht. Es muss die Zulässigkeit der Helsana-App prüfen. So manch eine Krankenkasse hofft wohl auf den richterlichen Segen für solche Rabattsysteme.

BAG soll klare Regeln vorgeben

Ganz anders Ivo Meli vom Konsumentenschutz. Er appelliert ans Bundesamt für Gesundheit: «Es ist klar, im Moment herrscht grosse Unsicherheit und eben auch Uneinigkeit. Deshalb wäre es umso wichtiger, dass das Bundesamt für Gesundheit jetzt aktiv wird, und seine Rolle als Aufsichtsbehörde wahrnimmt und hier klare Regeln festhält.»

Ein Appell, der aber ins Leere läuft. Das BAG wiederholt auf Anfrage, dass die Untersuchung rund um die Helsana-App aus Ihrer Sicht abgeschlossen sei.

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