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Solothurner Kantonsparlament stimmt für neue Obergrenze beim Pendlerabzug
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 11.05.2021. Bild: Keystone-SDA
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Solothurn Schluss mit riesigen Steuerabzügen fürs Pendeln mit dem Auto

Über 20'000 Franken von den Steuern abziehen fürs Pendeln mit dem Auto. Damit soll nun auch in Solothurn Schluss sein.

Es sind zwar nicht besonders viele Fälle, sie fallen jedoch finanziell ins Gewicht. Im Kanton Solothurn ziehen von den gut 270'000 Einwohnerinnen und Einwohnern rund 150 Personen in der Steuererklärung mehr als 20'000 Franken ab für ihren Arbeitsweg, genauer gesagt für das Pendeln zur Arbeit mit dem Auto. Rund zwei Drittel der Bevölkerung ziehen maximal 3000 Franken ab.

Würde Solothurn, wo dieser Pendlerabzug bislang unbegrenzt möglich ist, eine Begrenzung bei 6'000 Franken einführen, dann brächte das Zusatzeinnahmen von rund zwölf Millionen Franken pro Jahr für Kanton und Gemeinden. Eine Mehrheit der Kantone kennt mittlerweile eine Obergrenze beim Pendlerabzug.

Nun soll der Steuerabzug fürs Pendeln mit dem Auto auch im Kanton Solothurn begrenzt werden, so wie es viele Schweizer Kantone in den letzten Jahren gemacht haben (siehe Karte oben). Auf Antrag der Grünen beschloss das Parlament, dass eine Obergrenze für den Abzug eingeführt werden soll.

Immer mehr Kantone setzen dem Pendlerabzug Grenzen

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Seit 2014 gilt bei den Bundessteuern eine Grenze von 3000 Franken für den Pendlerabzug. Diese wurde mit dem Volks-Ja zur Fabi-Vorlage (Finanzierung des öffentlichen Verkehrs) eingeführt. Seither haben diverse Kantone den Pendlerabzug für Kantons- und Gemeindesteuern ebenfalls in unterschiedlicher Höhe beschränkt (siehe Karte). Im Durchschnitt liegt die Obergrenze bei 6000 Franken.

Es sei ein krasser Fehlanreiz, dass man steuerlich sogar noch belohnt werde, wenn man weite Strecken mit dem Auto zur Arbeit pendle, sagte der Grüne Heinz Flück, der den Vorstoss eingereicht hatte. Das sei nicht nur aus umweltpolitischer, sondern auch aus raumplanerischer Sicht ein Problem, denn die Förderung immer längerer Arbeitswege fördere ebenfalls die Zersiedelung, begründete Flück sein Anliegen.

Ungleiche Behandlung von ÖV- und Autopendlern

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Legende: Keystone-SDA

Durch einen unbegrenzten Abzug fürs Pendeln zur Arbeit, wie in neben Solothurn unter anderem auch die Kantone Wallis, Waadt, Tessin oder Glarus kennen, entsteht eine Ungleichheit zwischen Auto- und ÖV-Nutzern. Personen, die mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit pendeln, können maximal den Preis eines GA (i.d.R. 2. Klasse) abziehen, also rund 3800 Franken. Personen, die mit dem Auto pendeln, können hingegen viel höhere Beträge abziehen und so dementsprechend mehr Steuern sparen.

Unterstützung erhielt der Vorstoss auch von den Fraktionen der GLP und der SP, die den unbegrenzten Abzug in der Parlamentsdebatte als «Gift für die Umwelt» bezeichnete. Die Mittefraktion aus CVP und EVP sprach sich ebenfalls für eine Obergrenze aus, betonte aber, dass diese in einem hohen Bereich liegen müsse. Und auch die Solothurner Regierung steht hinter der Einführung einer Obergrenze.

Gegen eine Begrenzung wehrten sich SVP und FDP. Man dürfe nicht die Arbeitnehmenden bestrafen, weil sie für den Weg zur Arbeit aufs Auto angewiesen seien, lautete ein Argument der Bürgerlichen. Die Mobilität sei auch eine Grundlage des Wohlstandes. Ausserdem könnte eine Begrenzung auch zur Entvölkerung der ländlichen Regionen beitragen, da man hier mangels gut ausgebauter ÖV-Angebote eher das Auto benützen müsse.

Details der Umsetzung umstritten

Ob im Kanton Solothurn dereinst aber tatsächlich eine Obergrenze für den Pendlerabzug eingeführt wird, ist noch alles andere als sicher. Das ist einerseits abhängig von der Höhe dieser Obergrenze, die von Regierung und Parlament noch diskutiert werden muss.

Eine eher hohe Grenze dürfte den Linken nicht passen, die den Vorstoss eingebracht haben. Eine tiefe Grenze wiederum würde die politische Mitte nicht mehr voll unterstützen, ohne deren Stimmen das Anliegen aber einen schweren Stand hätte. Und viele Bürgerliche wehren sich kategorisch gegen eine Begrenzung des Pendlerabzugs. Es läuft sogar eine Unterschriftensammlung für eine Initiative, welche die Begrenzung des Pendlerabzugs verhindern soll.

Zudem steht im Kanton Solothurn auch noch eine Volksinitiative vor der Tür, die generelle Steuersenkungen für natürliche Personen fordert. Dieses Anliegen müsste mit dem Pendlerabzug gemeinsam betrachtet und austariert werden – es stehen also noch heftige Diskussionen zum Thema an.

Regionaljournal Aargau Solothurn 11.05.21, 17:30 Uhr;

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