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Solothurner Gerichtsprozess 19-Jähriger tötet Frau «aus Neugier»: Kleine Verwahrung gefordert

  • Ein heute 22-jähriger Schweizer musste sich am Montag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern wegen Mordes verantworten.
  • Er soll eine ihm zuvor unbekannte junge Frau in Bellach SO aus «Neugier» getötet haben.
  • Der Mann griff die Frau mehrfach an, bis sie starb.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Verteidigung elf Jahre Haft, beide aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.

Der Beschuldigte wollte gemäss Anklageschrift am 8. April 2023 in einem Lieferwagen an jenem Abend nach Basel an eine Party. «Da sich dieses Vorhaben nicht umsetzen liess, fuhr der Beschuldigte über die Autobahnen A2, A1 und A5 zurück in Richtung seines Domizils.»

Ländliche Landschaft mit Häusern, Feldern und dekorativen Pflanzen am Strassenrand.
Legende: Am Tatort im solothurnischen Bellach erinnern Herzen an die verstorbene Frau. SRF / Marco Jaggi

Auf der Heimfahrt kam ihm bei einem Kreisel der Gedanke, «wie es wohl ist, jemandem das Leben zu nehmen».

Junge Frau als Zufallsopfer

Kurz darauf sah er sein Opfer. Eine junge Frau, die mit dem E-Bike auf dem Nachhauseweg zu den Grosseltern war. «Der Beschuldigte entschloss sich kurzum, dem (Zufalls-)Opfer zu folgen, um dieses umzubringen.»

Er wendete mit seinem Lieferwagen und verfolgte die Frau. Er fuhr ihr von hinten ins E-Bike, worauf sie stürzte. Sie konnte unverletzt aufstehen. Überrascht, dass das Opfer nicht tot war, rannte er zu ihr und versuchte, sie zu schlagen. Sie konnte die Schläge abblocken und rannte davon.

«Vorsätzlich und skrupellos»

Der 19-Jährige verfolgte die Frau und holte sie ein. «Auf dem Feld würgte der Beschuldigte das Opfer bis dieses regungslos war», schreibt die Staatsanwaltschaft. Er ging zurück zum Lieferwagen und lud das E-Bike des Opfers ein.

Als er von Weitem sah, wie sich das Opfer aufrappelte, entschloss er sich, die Frau zu überfahren. Er kollidierte mit dem kauernden Opfer. Die junge Frau verstarb.

Der Mann hätte mehrfach vom Tötungsentschluss «zurücktreten» können, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Er habe besonders skrupellos gehandelt.

Lebenslänglich und kleine Verwahrung?

Zu Fragen nach dem «Warum» macht der Angeklagte vor Gericht keine Aussagen. Er gab an, in den Monaten zuvor Drogen konsumiert zu haben. Dass die Öffentlichkeit in ihm ein Monster sehe, könne er nachvollziehen, sagte er vor Gericht.

Historisches weisses Gebäude mit Bäumen und wenigen Menschen davor bei blauem Himmel.
Legende: Im Bild ist das Solothurner Obergericht, wo die Verhandlung aus organisatorischen Gründen stattfindet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Solothurn-Lebern. SRF / Christoph Studer

Angehörige des Opfers verfolgen die Verhandlung vor Ort. Insgesamt sind in der Anklageschrift zehn Zivilklägerinnen und -kläger aufgeführt.

Das Gericht habe eine schwierige Aufgabe, meinte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Montagnachmittag. Es müsse herausfinden, warum das Unfassbare passiert sei.

Der Angeklagte habe eineinhalb Jahre nach der Tat gestanden. Er habe das Leben nicht geachtet, gefühlskalt und vorsätzlich gehandelt. Er habe die Tat, wenn überhaupt, nur «floskelhaft» bereut. 

«Kleine Verwahrung» nach Artikel 59 StGB

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Bei der «kleinen Verwahrung» handelt es sich um eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 im Strafgesetzbuch. Ein Gericht kann sie anordnen, wenn ein Täter psychisch schwer gestört ist, die Tat mit dieser Störung in Zusammenhang steht und zu erwarten ist, dass sich durch die therapeutische Massnahme weitere Taten verhindern lassen. Eine solche stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung oder im Massnahmenvollzug dauert in der Regel maximal fünf Jahre. Das Gericht kann jedoch eine solche Massnahme auf Antrag der Justizvollzugsbehörde jeweils um weitere fünf Jahre verlängern.

Die Staatsanwältin forderte vor Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem sei eine stationäre Massnahme gemäss Artikel 59 – also die sogenannte kleine Verwahrung – zwingend. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei zugunsten der Massnahme aufzuschieben.

Einschätzung der Gutachterin

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Der Angeklagte habe zuerst von Stimmen gesprochen, die er gehört habe. Das würde zu einer schizophrenen Störung passen, sagte die Gutachterin vor Gericht. Allerdings zeige der Mann keine Symptome, die auf eine solche Störung hindeuten würden.

Er habe wohl eine Persönlichkeitsstörung, sei stark selbstbezogen und unsicher. Die Freude an der Dominanz habe bei der Tat wohl eine Rolle gespielt, vermutet die Gutachterin. Der Mann sei teilweise zielgenau vorgegangen, das spreche gegen ein impulsives Verhalten.

Der Angeklagte habe Gewaltfantasien. Eine Behandlung sei schwierig und dürfte sich länger hinziehen, sagte die Gutachterin vor Gericht.

Die Tat habe den Angehörigen unermessliches Leid zugefügt, sagte die Verteidigerin vor Gericht. Auch für den Beschuldigten sei es schwierig, sich vor Gericht der Tat zu stellen. Der Angeklagte sei schuldig zu sprechen, zu elf Jahren Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten der «kleinen Verwahrung».

Der Mann befindet sich seit drei Jahren im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil wird am 30. Juni erwartet.

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Regionaljournal Aargau Solothurn, 22.6.2026, 6:31 Uhr ; 

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