- Ein heute 22-jähriger Schweizer musste sich am Montag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern wegen Mordes verantworten.
- Er soll eine ihm zuvor unbekannte junge Frau in Bellach SO aus «Neugier» getötet haben.
- Der Mann griff die Frau mehrfach an, bis sie starb.
- Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Verteidigung elf Jahre Haft, beide aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.
Der Beschuldigte wollte gemäss Anklageschrift am 8. April 2023 in einem Lieferwagen an jenem Abend nach Basel an eine Party. «Da sich dieses Vorhaben nicht umsetzen liess, fuhr der Beschuldigte über die Autobahnen A2, A1 und A5 zurück in Richtung seines Domizils.»
Auf der Heimfahrt kam ihm bei einem Kreisel der Gedanke, «wie es wohl ist, jemandem das Leben zu nehmen».
Junge Frau als Zufallsopfer
Kurz darauf sah er sein Opfer. Eine junge Frau, die mit dem E-Bike auf dem Nachhauseweg zu den Grosseltern war. «Der Beschuldigte entschloss sich kurzum, dem (Zufalls-)Opfer zu folgen, um dieses umzubringen.»
Er wendete mit seinem Lieferwagen und verfolgte die Frau. Er fuhr ihr von hinten ins E-Bike, worauf sie stürzte. Sie konnte unverletzt aufstehen. Überrascht, dass das Opfer nicht tot war, rannte er zu ihr und versuchte, sie zu schlagen. Sie konnte die Schläge abblocken und rannte davon.
«Vorsätzlich und skrupellos»
Der 19-Jährige verfolgte die Frau und holte sie ein. «Auf dem Feld würgte der Beschuldigte das Opfer bis dieses regungslos war», schreibt die Staatsanwaltschaft. Er ging zurück zum Lieferwagen und lud das E-Bike des Opfers ein.
Als er von Weitem sah, wie sich das Opfer aufrappelte, entschloss er sich, die Frau zu überfahren. Er kollidierte mit dem kauernden Opfer. Die junge Frau verstarb.
Der Mann hätte mehrfach vom Tötungsentschluss «zurücktreten» können, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Er habe besonders skrupellos gehandelt.
Lebenslänglich und kleine Verwahrung?
Zu Fragen nach dem «Warum» macht der Angeklagte vor Gericht keine Aussagen. Er gab an, in den Monaten zuvor Drogen konsumiert zu haben. Dass die Öffentlichkeit in ihm ein Monster sehe, könne er nachvollziehen, sagte er vor Gericht.
Angehörige des Opfers verfolgen die Verhandlung vor Ort. Insgesamt sind in der Anklageschrift zehn Zivilklägerinnen und -kläger aufgeführt.
Das Gericht habe eine schwierige Aufgabe, meinte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Montagnachmittag. Es müsse herausfinden, warum das Unfassbare passiert sei.
Der Angeklagte habe eineinhalb Jahre nach der Tat gestanden. Er habe das Leben nicht geachtet, gefühlskalt und vorsätzlich gehandelt. Er habe die Tat, wenn überhaupt, nur «floskelhaft» bereut.
Die Staatsanwältin forderte vor Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem sei eine stationäre Massnahme gemäss Artikel 59 – also die sogenannte kleine Verwahrung – zwingend. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei zugunsten der Massnahme aufzuschieben.
Die Tat habe den Angehörigen unermessliches Leid zugefügt, sagte die Verteidigerin vor Gericht. Auch für den Beschuldigten sei es schwierig, sich vor Gericht der Tat zu stellen. Der Angeklagte sei schuldig zu sprechen, zu elf Jahren Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten der «kleinen Verwahrung».
Der Mann befindet sich seit drei Jahren im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil wird am 30. Juni erwartet.