- Ein heute 22-jähriger Schweizer wurde vom Amtsgericht Solothurn-Lebern wegen Mordes schuldig gesprochen.
- Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme.
- Der Mann hat eine ihm zuvor unbekannte junge Frau in Bellach «aus Mordlust» getötet. Er hat die Frau mehrfach angegriffen, bevor sie starb.
Die Richterin des Amtsgerichts Solothurn-Lebern sprach von einem «herzzerreissenden Szenario», von einem Fall, der einem im Gedächtnis bleibe, als sie das Urteil gegen den 22-jährigen Täter eröffnete. Es handle sich eindeutig um Mord, besonders skrupellos, direkt und vorsätzlich.
Aus Mordlust getötet
Der Täter äusserte sich vor Gericht nicht zu seinen Beweggründen für den Mord. Die Staatsanwaltschaft hatte von Neugier gesprochen. Die Richterin am Amtsgericht nannte es bei der Urteilseröffnung Mordlust, «ein absolut niedriger Beweggrund».
Laut Gericht habe der Täter die Tat überlegt ausgeführt, sei zielgerichtet vorgegangen. Er habe gewusst, was er mache, hiess es. Die Drogen, die er vor der Tat konsumiert habe, hätten keinen wesentlichen Einfluss auf seine Schuldfähigkeit gehabt.
Das Gericht verurteilte den Täter zu einer lebenslänglichen Strafe, aufgeschoben zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme. Sollte diese scheitern, könne eine Verwahrung nach Artikel 64 geprüft werden, sagte die Richterin.
Täter und Opfer kannten sich nicht
Die Tat geschah am 8. April 2023. Der damals 19-jährige Täter war in der Nacht auf der Heimfahrt, als ihm der Gedanke kam, «wie es wohl ist, jemandem das Leben zu nehmen». So steht es in der Anklageschrift.
Kurz darauf habe der Mann sein Opfer erblickt, eine junge Frau, die mit dem E-Bike auf dem Heimweg war, heisst es weiter. «Der Beschuldigte entschloss sich kurzum, dem (Zufalls‑)Opfer zu folgen, um dieses umzubringen.»
Er fuhr von hinten in ihr E-Bike. Als sie davonrannte, verfolgte und würgte er sie. Und als sie sich wieder aufrappelte, überfuhr er die Frau. Am Prozess betonte die Staatsanwaltschaft, der Täter hätte mehrfach vom Tötungsentschluss zurücktreten können. Er habe besonders skrupellos gehandelt.
Der Mann ist geständig. Vor Gericht gab er an, vor der Tat Drogen konsumiert zu haben. Eine Gutachterin vermutet eine Persönlichkeitsstörung, starke Selbstbezogenheit und Unsicherheit als mögliche Faktoren. Eine Behandlung sei schwierig, sagte sie vor Gericht.