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Sommaruga versucht den Befreiungsschlag
Aus News-Clip vom 09.08.2013.
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Schweiz Sommaruga: «Für ein Badi-Verbot fehlt die gesetzliche Grundlage»

Das Ende der Sommerpause hat sich Simonetta Sommaruga wohl anders vorgestellt: Seit Tagen brodelte die Debatte über die Asylunterkunft in Bremgarten (AG). Nun hat sich die Justizministerin erstmals zu den Rayon-Verboten geäussert. Für sie ist klar: Die Grundrechte dürfen nicht beschränkt werden.

Die Debatte um die Rayon-Verbote rund um das neue Asylzentrum des Bundes sorgt für Schlagzeilen im In- und Ausland. Doch für Justizministerin Simonetta Sommaruga ist klar: «Grundrechte sind nicht verhandelbar.» Es werde keine generellen Badi-Verbote geben – weder in Bremgarten noch anderswo. Sommaruga fand deutliche Worte beim Spaziergang mit Medienschaffenden entlang der Aare.

Ein generelles, präventives Verbot für die Asylsuchenden, die Badeanstalt zu betreten, schloss Sommaruga kategorisch aus. Für ein solches fehle es an der gesetzlichen Grundlage.

Die umstrittene Vereinbarung zwischen dem BFM und der Gemeinde Bremgarten sieht damit nur noch vor, dass die Asylbewerber werktags zwischen 7 Uhr und 18 Uhr die Schul- und Sportanlagen der Stadt nur mit Zustimmung der Behörden betreten dürfen. Eine Missachtung dieser Anordnung soll jedoch keine Sanktionen nach sich ziehen.

Widersprüche auflösen

Im Zusammenhang mit Bremgarten stelle sich aber doch die Frage, wie weit man den Ängsten der Bevölkerung Rechnung tragen könne. Die SP-Bundesrätin erinnerte daran, dass sich der Bund in einem Spannungsfeld befinde. Er müsse Unterkünfte für Asylsuchende finden und könne diese nun auch ohne Einwilligung der betroffenen Gemeinde eröffnen.

Andererseits will er aber laut Sommaruga vermeiden, gegen den Willen der Bevölkerung Zentren zu eröffnen. Die durch die Kontroverse ausgelöste Diskussion trage dazu bei, solche Widersprüche aufzulösen, sagte sie.

Behörden sprechen von Missverständnis

Bei der Eröffnung der Asylunterkunft in Bremgarten Anfang dieser Woche kam es zu einer Kontroverse um Rayon-Verbote für die Bewohner der Unterkunft. Nach einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bund ist den Asylsuchenden das Betreten der Schul- und Sportanlagen von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr verboten.

Ein Plan in dieser Vereinbarung erweckte aber den Eindruck, dass auch andere Orte, unter anderem die Badeanstalt, zum Sperrgebiet gehörten. Die Behörden sprachen später von einem Missverständnis. Das Bundesamt für Migration veröffentlichte am Freitag nun die komplette Vereinbarung auf seiner Website.

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