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Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts
Aus Echo der Zeit vom 17.04.2024. Bild: KEYSTONE/Peter Klaunzer
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Sondersession 2024 Nationalrat kippt Verbandsbeschwerderecht bei kleineren Bauten

Kleinere Wohnbauten sollen nicht mehr von Natur- und Heimatschutz gebremst werden können. So will es der Nationalrat zum Missfallen der Linksparteien und der Grünliberalen.

29 Natur- und Heimatschutzorganisationen haben die Berechtigung, gegen Bauprojekte Beschwerde einzureichen. Bei Grossprojekten ergebe das Sinn, nicht aber bei kleineren Bauvorhaben, findet Philipp Matthias Bregy, Präsident der Mitte-Fraktion.

Er hat deshalb mit einem Vorstoss eine Gesetzesänderung angestossen, die das Verbandsbeschwerderecht einschränkt. «Um zu verhindern, dass ein grosser, finanziell potenter Verband sich in kleine Projekte von einfachen Bürgerinnen und Bürgern einmischt, die einmal in ihrem Leben ein Haus bauen wollen», wie er in der Sondersession darlegte.

Unter 400 Quadratmetern keine Verbandsbeschwerde

Ursprünglich hat Bregy verlangt, dass bei Bauprojekten mit einer Geschossfläche von weniger als 600 Quadratmetern in Bauzonen keine Verbandsbeschwerde mehr möglich sein soll. Die zuständige Umweltkommission des Nationalrats hat diese Fläche auf 400 Quadratmeter reduziert.

Doch für SP, Grüne und Grünliberale geht auch das zu weit. Das Verbandsbeschwerderecht müsse uneingeschränkt bestehen bleiben, sagte Nadine Masshardt von der SP. Es sei zentral für die korrekte Umsetzung des Umweltschutz- und Raumplanungsrechts und damit eine wichtige Stütze es Rechtsstaats.

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein wichtiger Kontrollmechanismus.
Autor: Aline Trede Fraktionspräsidentin, Grüne

54 Beschwerden hätten Verbände im vorletzten Jahr eingereicht. Davon seien 26 ganz oder teilweise gutgeheissen worden, rechnete die Fraktionspräsidentin der Grünen, Aline Trede, vor. In diesen Fällen hätten die Verbände also Gesetzesverstösse verhindert. Entsprechend wichtig sei das Verbandsbeschwerderecht als Kontrollmechanismus.

Meistens seien es Nachbarn, die mit querulatorischen Beschwerden Bauprojekte verzögern würden, erklärt Beat Flach von den Grünliberalen. Bei diesen Privaten müsste man Einschränkungen beschliessen. Aber quasi zu sagen, es dürfe niemand mehr hinschauen, wenn es etwas kleiner sei, sei der falsche Weg. Auf 400 Quadratmetern habe immerhin ein Mehrfamilienhaus Platz.

Sondersession
Legende: Bei kleineren Wohnbauvorhaben soll dem Nationalrat zufolge künftig keine Beschwerde mehr möglich sein. Sehr zum Missfallen der Linksparteien und der Grünliberalen in der Grossen Kammer. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Keystone/Peter Klaunzer

Doch mit diesen Argumenten sind die Linksparteien und die Grünliberalen in der Minderheit geblieben. Durchgesetzt haben sich SVP, FDP und Mitte, die praktisch geschlossen für eine Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts gestimmt haben.

Es ist eine unverhältnismässige Einmischung von Verbänden.
Autor: Monika Rüegger Nationalrätin, SVP

In Bauzonen sei dies schlicht nicht sinnvoll, denn es sei eine «unverhältnismässige Einmischung von Verbänden», argumentierte Monika Rüegger von der SVP. Und Susanne Vincenz-Stauffacher von der FDP ergänzte, dass die relativ kleine Zahl von Verbandsbeschwerden kein Grund sei, alles beim Alten zu belassen: «Bereits die Möglichkeit, ein Projekt mittels Einsprachen auszubremsen, gibt eigentliche Verhandlungsmacht.»

Mit 113 zu 72 Stimmen hiess die grosse Kammer schliesslich die Vorlage ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie gut. Sie geht nun an den Ständerat.

Echo der Zeit, 17.04.2024, 18 Uhr

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