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Nationalrat beschliesst Mietreduktion wegen Corona
Aus Tagesschau vom 29.10.2020.
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Sondersession der Räte Nationalrat für Teilerlass der Geschäftsmieten

  • Der Nationalrat ist mit 91:89 Stimmen bei vier Enthaltungen auf die Vorlage zum Schutz von Geschäftsmietern eingetreten.
  • SVP und FDP waren gegen die Vorlage, die linken Parteien dafür. Die Mitte war gespalten und sorgte für den hauchdünnen Entscheid.
  • Die Nationalratskommission wird die Vorlage nun im Detail beraten. In der Wintersession berät der Nationalrat weiter.
  • Der Hauseigentümerverband (HEV) reagierte enttäuscht und hofft auf eine Korrektur spätestens im Ständerat.

Zehntausende Geschäfte, Läden und Restaurants mussten im Frühling in der ersten Corona-Welle schliessen. Sie konnten plötzlich nichts mehr verdienen, mussten aber trotzdem Miete für ihr Geschäftslokal bezahlen. Das Parlament wollte ihnen im Sommer unter die Arme greifen – mit einem teilweisen Mieterlass auf Kosten der Vermieter.

Vorlage: Nur 40 Prozent zulasten der Mieter

Heute nun hat der Nationalrat darüber beraten und ist sehr knapp mit 91 gegen 89 Stimmen bei vier Enthaltungen auf eine solche Geschäftsmietenlösung eingetreten. Das Zünglein an der Waage spielte die gespaltene Mitte-Fraktion. Die Vorlage sieht vor, dass Mieter wie etwa Beizerinnen und Beizer für die Zeit des ersten Lockdowns nur 40 Prozent der Miete zahlen müssen. Der Rest ginge auf Kosten der Vermieter.

Die Lösung dränge, erklärte SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel – gerade jetzt, in der zweiten Welle: Nun bräuchten Gewerbler wie Beizerinnen oder Coiffeure ein Stück weit Sicherheit.

Gegner: Verfassung verletzt

Doch eine Mehrheit der zuständigen Rechtskommission will davon nichts wissen. Ein Mieterlass auf Kosten der Vermieterinnen stehe in Widerspruch zu gleich mehreren Grundrechten der Bundesverfassung, etwa der Eigentumsgarantie oder der Wirtschaftsfreiheit, betonte CVP-Nationalrat Philipp Matthias Bregy: «Die Verfassung wird mit dieser Vorlage nicht nur erheblich geritzt, sondern schlicht verletzt.»

Die Verfassung wird mit dieser Vorlage nicht nur erheblich geritzt, sondern schlicht verletzt.
Autor: Philipp Matthias Bregy Nationalrat CVP/VS

Im Übrigen hätten sich viele Mietparteien bereits von sich aus geeinigt, so Bregy. Überdies hätten auch einzelne Kantone Lösungen gefunden.

Nur zeige ein Monitoring des Bundes, dass dies in vielen Fällen eben nicht gelungen sei, entgegnete SP-Nationalrat Baptiste Hurni. Und überhaupt: Was sei das für ein Zeichen, wenn die Politik in der jetzigen Zeit nichts anderes tue, als den Betroffenen zu sagen, sie müssten sich halt selbst helfen und arrangieren.

Einbussen von 200 Millionen Franken

Letztlich gehe es um etwas über 200 Millionen Franken, auf die Vermieter verzichten müssten, rechnet der Bundesrat. Das seien 1.6 Prozent der gesamten Einnahmen aus Geschäftsmieten in einem Jahr. Das sei verschwindend wenig, argumentieren die Befürworterinnen der Lösung.

Die Gegner jedoch erinnerten daran: Vermieter hätten auch Kosten. SVP-Nationalrat Pirmin Schwander: «Die Vermieter können dann eben ihre Lieferanten auch nicht mehr bezahlen. Das löst eine Kettenreaktion aus. Das dürfen wir als Parlament nicht eingehen.»

Hauseigentümerverband reagiert enttäuscht

Der Entscheid löste beim Hauseigentümerverband (HEV) Enttäuschung aus. «Wir haben immer dafür plädiert, dass sich die Vertragsparteien finden, um eine Lösung zu erreichen», stellt HEV-Direktor Markus Meier fest. Dem jetzt vom Nationalrat aufgegleisten obligatorischen gesetzlichen Zwang könne man nicht zustimmen. Denn er sei verfassungswidrig und benachteilige das Eigentum. Der Verband will nun die weitere Debatte verfolgen. Spätestens im Ständerat möchte der HEV die Vorlage zum Kippen bringen.

Die Vorlage ist verfassungswidrig und benachteiligt das Eigentum.
Autor: Markus Meier Direktor Hauseigentümerverband HEV

Rendez-vous, 29.10.2020, 12:30 Uhr;

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