Zum Inhalt springen

Sondersession des Nationalrats Kein obligatorisches Referendum bei völkerrechtlichen Verträgen

  • Die Vorlage verlangt, dass völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter nur mit der Zustimmung von Volk und Ständen abgeschlossen werden dürfen.
  • Der Nationalrat ist an der Sondersession am Dienstag nicht auf das Geschäft eingetreten.
  • Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

Das Abstimmungsresultat war deutlich: Mit 140 zu 50 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte der Nationalrat die Diskussion zur Vorlage zur Ausweitung der Referendumspflicht ab. Keine Fraktion, ausser die SVP, wollte auf die Vorlage eintreten.

Auf einem Bildschirm stehen die Stimmen: 140 Ja, 50 Nein, 1 Enthaltung.
Legende: Deutliches Resultat: Der Nationalrat stimmte der Diskussion zur Vorlage zur Ausweitung der Referendumspflicht nicht zu. SRF

«Quadraturen des Kreises haben es an sich, dass sie nicht gelöst werden können», zitierte Mitte-Fraktionspräsident Gerhard Pfister (ZG) den irischen Schriftsteller Samuel Beckett. Marianne Streiff-Feller (Mitte/BE) erklärte, dass in den letzten hundert Jahren gerade einmal drei Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellt worden seien. Der Handlungsbedarf sei also nicht gross. «Die heutige Praxis funktioniert», sagte SP-Nationalrätin Samira Marti (BL) für ihre Fraktion.

So einfach wie es auf den ersten Blick scheint, ist es nicht bei diesem Geschäft.
Autor: Irène Kälin Nationalrätin (Grüne/AG)

«So einfach wie es auf den ersten Blick scheint, ist es nicht bei diesem Geschäft», sagte hingegen Irène Kälin (Grüne/AG). Die Ausgangslage bleibe dieselbe – mit oder ohne diese Änderung. Kurt Fluri (FDP/SO) erklärte, seine Fraktion sei der Auffassung, dass die Vorlage zu wenig präzise sei. Und Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) sah weder Handlungsbedarf noch eine Lösung in der Vorlage.

Die Spielregeln müssen klar sein und die Mitspracherechte müssen gestärkt werden.
Autor: Gregor Rutz Nationalrat (SVP/ZH)

Gregor Rutz (SVP/ZH) sprach sich mit einem Minderheitsantrag für ein Eintreten auf die Vorlage aus. «Die Spielregeln müssen klar sein und die Mitspracherechte müssen gestärkt werden.» Die Mehrheit der neuen Bundesrechte gehe nämlich auf internationale Verträge zurück, sagte Rutz.

Teil des «ungeschriebenen» Verfassungsrechts

Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass der Bundesrat mit der Vorlage eine Motion des Parlaments umsetze. Der Bundesrat sei der Auffassung, dass völkerrechtliche Verträge Volk und Ständen vorgelegt werden sollten, «wie dies bei jeder Änderung der Bundesverfassung der Fall sei».

In der politischen Praxis gilt der Grundsatz des obligatorischen Referendums für alle völkerrechtlichen Verträge mit verfassungsmässigem Charakter bereits heute. Nach verbreiteter Auffassung sei das obligatorische Referendum Teil des «ungeschriebenen» Verfassungsrechts, sagt Keller-Sutter.

Transparenz und Rechtssicherheit schaffen

Die Verankerung in der Bundesverfassung soll für Rechtssicherheit und Transparenz sorgen. Der Bundesrat schlägt folgende Kriterien für ein obligatorisches Referendum vor: Bestimmungen von Verfassungsrang, welche die Grundrechte, Bürgerrechte oder politischen Rechte, das Verhältnis von Bund und Kantonen oder Zuständigkeiten des Bundes, die Finanzordnung oder die Organisation oder Zuständigkeiten der Bundesbehörden betreffen.

Abstimmung für Volk und Stände

Für die meisten völkerrechtlichen Verträge gilt in der Schweiz das fakultative Referendum: Wenn innerhalb von 100 Tagen 50'000 gültige Unterschriften gegen den Vertrag bei der Bundeskanzlei eingereicht werden, kommt der Vertrag zur Abstimmung.

Beim obligatorischen Referendum kommt es automatisch zu einer Abstimmung für Volk und Stände. In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass Verträge, die einen Beitritt der Schweiz zu einer supranationalen Organisation bedeuten, wie etwa der EU-Beitritt, oder den Beitritt zu einer Organisation der kollektiven Sicherheit wie der Nato, dem obligatorischen Referendum unterliegen.

Echo der Zeit, 04.05.2021, 18:00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel