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Sondersession im Nationalrat Ermittler sollen DNA-Profile weitergehend nutzen können

Die Phänotypisierung soll es erlauben, mehr Informationen aus einer DNA-Spur von einem Tatort herauszulesen.

Worum geht es? Gentests können wichtige Hinweise liefern, um in der forensischen Ermittlungsarbeit ein Täterprofil zu erstellen. Eine sogenannte Phänotypisierung ist bis jetzt in der Schweiz nicht zugelassen. Diese ist der Kern des DNA-Profil-Gesetzes, über das der Nationalrat als Erstrat debattiert hat.

Was ist das Problem? In der Schweiz dürfen nur vorhandene Datenbanken beigezogen und nur das Geschlecht bestimmt werden. Durch genauere Bestimmungen von DNA-Proben könnten Profile von Täterinnen und Tätern erstellt werden. Das revidierte DNA-Profil-Gesetz soll die DNA-Phänotypisierung ermöglichen.

Wer hat die Gesetzesrevision angestossen? Alt-Nationalrat Albert Vitali (FDP/LU) hat die Motion «Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger» nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in Emmen LU im Juli 2015 eingereicht.

Was soll in Zukunft gelten? Künftig sollen aus einer DNA-Spur auch die Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft und das Alter bestimmt werden können. Auch weitere Merkmale soll der Bundesrat festlegen können, wenn sich ihre Bestimmung als zuverlässig erweist. Die Phänotypisierung soll zum Einsatz kommen, um schwere Verbrechen, welche mit einer maximalen Freiheitsstrafe von über drei Jahren bestraft werden, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, aufzuklären – wie beispielsweise Vergewaltigung, Mord oder Raub.

Die Vorlage soll auch den Verwandtensuchlauf regeln, wenn die DNA-Datenbank keinen Treffer meldet und alle Ermittlungen ergebnislos geblieben sind. Ergibt sich in der Datenbank eine Übereinstimmung, wird im Kreis der Verwandten gesucht.

Die Chancen der Phänotypisierung

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In den vergangenen Jahren machten die Möglichkeiten zur Identifizierung von Menschen enorme Fortschritte. Heute lassen sich aus einer DNA-Spur mittels der sogenannten Phänotypisierung weitere äusserliche Merkmale herauslesen. Ein Überblick:

  • Augenfarbe: Die Farben Blau und Dunkelbraun können mit einer 90- bis 95-prozentigen Sicherheit bestimmt werden. Die Zwischenfarben (beispielsweise Grün oder Graumeliert) lassen sich schwieriger bestimmen.
  • Haarfarbe: Die Haarfarben Rot, Blond, Braun oder Schwarz lassen sich mit einer hohen Zuverlässigkeit bestimmen: Blond zu 69 Prozent, braun zu 78, rot zu 80 und schwarz zu 87 Prozent. Bei Blond ist zu berücksichtigen, dass bei einem Teil der blondhaarigen Bevölkerung während der Adoleszenz eine Veränderung der Haarfarbe zu dunkel-blond/Braun auftritt.
  • Hautfarbe: Weisse und sehr dunkel pigmentierte Haut kann mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bestimmt werden. Mit den heute zur Verfügung stehenden Tests können inzwischen auch Klassifikationen der unterschiedlichen dazwischenliegenden Hautfarben vorgenommen werden. Die Vorhersagewahrscheinlichkeit liegt aktuell für die weisse Hautfarbe bei 98 Prozent, für die schwarze bei 95 Prozent und für Mischformen bei 84 Prozent.
  • Biogeografische Herkunft: Anhand spezifischer Merkmale der DNA lässt sich mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit sagen, ob eine Person aus einer der Weltregionen Europa, Afrika, Ostasien, Südasien, Südwestasien oder der indigenen Bevölkerung in Ozeanien oder Amerika stammt.
  • Alter: Mit einer DNA-Analyse lässt sich das Alter eines Spurenlegers oder einer Spurenlegerin bis auf vier oder fünf Jahre genau bestimmen, sofern dieser in etwa der Altersgruppe der 20- bis 60-Jährigen angehört. Bei jüngeren und auch bei älteren Menschen lässt sich das Alter weniger genau bestimmen, und es kann zu grösseren Abweichungen kommen.

Was sind Argumente der Gegner? Die Phänotypisierung greift laut Marionna Schlatter (Grüne/ZH) schwer in die Grundrechte ein. Zudem könnten ganze Bevölkerungsgruppen in den Fokus von Ermittlungen geraten. Es gebe zu wenige Restriktionen für die Anwendung des Verfahrens, so Schlatter.

Was sind Argumente der Befürworter? «Technische Fortschritte müssen im Gesetz verankert werden, damit Verbrechen aufgeklärt werden können», forderte Andrea Geissbühler (SVP/BE). Maja Riniker (FDP/AG) sagte, der Staat sei es den Opfern von Straftaten schuldig, alles zu unternehmen, damit Tatverdächtige aufgespürt werden könnten. Die Methode sei ideologieneutral und verlässlicher als Aussagen von Augenzeuginnen und -zeugen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Wie steht es um das Argument der Diskriminierung? In den Augen der Befürworter im Rat und des Bundesrates richtet sich die Phänotypisierung nicht gegen eine bestimmte Person, sondern dient der Eingrenzung von Personenkreisen bei einer Ermittlung.

Auf einem Bildschirm stehen die Stimmen der Gesamtabstimmung: 125 Ja, 54 Nein, 12 Enthaltungen.
Legende: Der Nationalrat hiess die Vorlage zum DNA-Gesetz mit 125 zu 54 Stimmen und 12 Enthaltungen gut. SRF

Was wurde entschieden? Der Nationalrat hat den Änderungen im DNA-Profil-Gesetz und in der Strafprozessordnung zugestimmt. Die Vorlage wurde mit 125 zu 54 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen. Sie wird als Nächstes im Ständerat behandelt.

SRF 4 News, HeuteMorgen, 04.05.2021, 06:00 Uhr ; 

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