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Zoll-Strassenschild in Chiasso.
Legende: Rund 65'000 Grenzgänger arbeiten im Tessin. Künftig sollen im Kanton wohnhafte Personen bevorzugt werden. Keystone

Ständerat folgt Bundesrat Ja zu Inländervorrang im Tessin

Nach Ansicht der kleinen Kammer darf die Kantonsverfassung ergänzt werden. Bei der Umsetzung gibt es aber Grenzen.

  • Der Ständerat ist einverstanden, dass die Tessiner Kantonsverfassung mit einem kantonalen Inländervorrang ergänzt wird.
  • Die kleine Kammer folgte damit der Empfehlung seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) und des Bundesrats.
  • Hintergrund ist die kantonale Volksinitiative «Prima i nostri», die 2016 angenommen worden ist.
  • Nun muss sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.

2016 haben die Tessiner Stimmberechtigten die SVP-Initiative «Zuerst die Unseren» («Prima i nostri») angenommen, die unter anderem einen Vorrang für im Tessin wohnhafte Personen in die Kantonsverfassung schreibt. Diese sollen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, bevorzugt werden – unter der Voraussetzung, dass die Bewerber gleiche Qualifikationen mitbringen.

Die Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang könnten bundesrechtskonform ausgelegt werden, befand der Bundesrat gestützt auf ein Rechtsgutachten. Der Spielraum für eine Umsetzung, die nicht im Widerspruch zu Bundesrecht stehe, sei allerdings sehr beschränkt. Auch auf dem Gebiet des Ausländerrechts verbleibe dem Tessin nur wenig Spielraum, besonders seit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.

«Eigentlich keine Wahl»

Der Kanton müsse sich beispielsweise an Vorschriften im Arbeitsvertragsrecht halten sowie an den Arbeitnehmerschutz, befand der Bundesrat. Weitere Vorgaben machten das Personenfreizügigkeitsabkommen und das Efta-Übereinkommen.

Für die bundesrechtskonforme Umsetzung spreche jedoch, dass es sich bei der neuen Verfassungsbestimmung um Zielnormen handle, die für Einzelne keine Rechte und Pflichten festlegten. Auch konkrete Aufträge für die Gesetzgebung enthalte die neue Verfassungsbestimmung nicht.

Ist die Vereinbarkeit einer Kantonsverfassung mit dem Bundesrecht gegeben, muss das Parlament die Verfassungsänderung zwingend gewährleisten, wie Justizministerin Simonetta Sommarugain Erinnerung rief. «Sie haben da eigentlich auch keine Wahl.»

Zementierung der Praxis

Im Juli hatte sich die Tessiner Kantonsregierung erstmals zu den Vorschlägen für die Umsetzung von «Prima i nostri» geäussert, die zuvor von einer parlamentarischen Spezialkommission ausgearbeitet worden waren.

Positiv äusserte sich der Staatsrat unter anderem zu einem Inländervorrang in öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen. Ein Anwendungsgesetz in dieser Richtung würde ohnehin nur eine bereits gängige Praxis der öffentlichen Hand «formalisieren», hielt sie fest.

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