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Ständerat gibt sein Okay Nationalräte in Quarantäne können den Knopf im Homeoffice drücken

  • Mitglieder des Nationalrats dürfen auch dann an Abstimmungen teilnehmen, wenn sie wegen einer angeordneten Covid-19-Isolation oder -Quarantäne verhindert sind.
  • Nachdem am Montag der Nationalrat dieser dringlichen Änderung des Parlamentsgesetzes zugestimmt hatte, gab am Donnerstag auch der Ständerat seine Zustimmung.
  • Die Regelung soll bereits ab kommender Woche gelten.

Der Ständerat nahm die Vorlage mit 25 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Die Schlussabstimmung des Ständerats zu diesem Geschäft fand bereits am heutigen 10. Dezember und nicht erst, wie sonst üblich, Freitag kommender Woche statt. Dies, damit in Quarantäne oder Isolation befindliche Nationalrätinnen und -räte bereits ab kommenden Montag von Zuhause aus abstimmen können.

Die Vorlage wurde bereits am Montag dieser Woche im Nationalrat debattiert. Ein Abbruch der Session wie im Frühling sei mit allen Mitteln zu verhindern, fand Céline Widmer (SP/ZH). «Das Parlament ist systemrelevant und hat eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Regierung.» Man dürfe sich in der aktuellen Situation nicht zu sehr auf die physische Präsenz versteifen.

Die SVP-Fraktion im Nationalrat lehnte die Vorlage ab. Sie war der Ansicht, dass der Grundsatz der physischen Teilnahme an den Ratssitzungen nicht «in einem unüberlegten Eilverfahren» ausser Kraft gesetzt werden sollte, wie ihr Sprecher Gregor Rutz (ZH) sagte. Die Vorlage sei unausgegoren und verfassungswidrig.

Initiiert hatte das Projekt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-NR). Das Gesetz soll nur für den Nationalrat und maximal für ein Jahr gelten. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-SR) hatte eine gleiche Regel für die kleine Kammer abgelehnt.

Fernabstimmungssystem ist in Arbeit

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Die Parlamentsdienste sind unter der Leitung des Nationalratsbüros daran, ein Fernabstimmungssystem einzurichten. Mit diesem muss etwa sichergestellt sein, dass das Nationalratsmitglied persönlich abstimmt. Abwesende Mitglieder können nicht an Wahlen oder Abstimmungen in geheimer Abstimmung teilnehmen und auch keine Voten abgeben.

Ein Mitglied, das in Abwesenheit abstimmen möchte, muss seine Abwesenheit spätestens am Vortag um 18 Uhr dem Ratssekretariat melden. Wenn das Mitglied aufgrund eines technischen Problems zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht an der Abstimmung teilnehmen kann, wird diese nicht wiederholt.

SRF 4 News, 07.12.2020, 17 Uhr ; 

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