SRF News: Kann ein Nationalrat aus dem Parlament ausgeschlossen werden und wenn nein, warum nicht?
Georg Lutz: Die Partei kann ein Mitglied aus der Fraktion oder der eigenen Partei ausschliessen. Was sie nicht kann, ist dafür zu sorgen, dass ein Mitglied des Nationalrats aus diesem entfernt wird. Da gibt es einen sehr hohen Schutz. Denn die Mitglieder des Nationalrats werden vom Volk gewählt. Dementsprechend kann es also nicht sein, dass ein Mitglied des Parlaments von der Partei oder auch vom Parlament selbst ausgeschlossen wird. Da sind die Hürden zu Recht sehr hoch.
Wer gewählt ist, ist dies für vier Jahre.
Weshalb ist das so geregelt?
Das ist ein gewisser Schutz, damit man nicht aus politischen Gründen jemanden aus dem Parlament entfernen kann. Deshalb ist dieses Recht nicht vorgesehen. Wobei es in der Schweiz auch nicht Möglichkeit von Abwahlen durch das Volk gibt. Wer gewählt ist, ist dies für vier Jahre.
Wie handlungsfähig ist ein Politiker ohne Fraktion?
Die Handlungsfähigkeit ist schon sehr eingeschränkt. Denn eigentlich kann man nur noch im Plenum mitmachen, wo man dann tendenziell auch sehr wenig Redezeit hätte. Neben der juristischen Auslegeordnung, wo es keine Möglichkeiten zur Abwahl gibt, gibt es eben auch noch eine politisch-moralische Auslegeordnung, die dann faktisch dazu führt, dass man sich als Nationalrat ernsthaft überlegen würde, ob das noch Sinn macht.
Das Gespräch führte Sabine Gorgé.