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Starpädagoge im Zwielicht Opfer-Entschädigung im Fall Jegge steht nicht im Vordergrund

Die Zürcher Staatsanwaltschaft leitet im Fall Jürg Jegge ein sogenanntes Vorabklärungs-Verfahren gegen den Schweizer Pädagogen ein. Die Zürcher Bildungsdirektion zieht nach. CVP-Bildungsdirektorin Silvia Steiner erklärt, warum.

SRF: Frau Steiner, was genau wollen Sie im Fall Jegge untersuchen?

Silvia Steiner: Ich glaube, es ist wichtig, immer etwas aus der Vergangenheit lernen zu können. Darum ist es mir in diesem Bereich und im Zusammenhang mit diesem Fall auch wichtig, dass wir den Opferinteressen nachkommen. Wir haben eine moralische Verantwortung gegenüber den Opfern, denn das waren Kinder und Jugendliche, die bei uns in die Schule gegangen sind. Für sie ist die Aufarbeitung dieser Geschichte sicher von Belang.

Wenn Sie sagen, den Opferinteressen nachkommen, was bedeutet das in diesem Fall konkret, was könnte am Schluss dieses Vorgangs stehen?

Das kann man jetzt noch nicht sagen, wir werden das sehr genau prüfen. Ich bin der Meinung, dass ein Opfer auch immer das Recht hat, seine Vergangenheit zu bewältigen, und auch einen Anspruch, dass man ihm immer ermöglicht, sich mit vergangenen Traumata auseinanderzusetzen. Auch wenn es keine anderen Massnahmen geben sollte, muss genau dieser Prozess, der jetzt eingeleitet wurde, eben dazu dienen, dass die Opfer ihre Vergangenheit bewältigen können.

Ist auch denkbar, dass diese Opfer danach irgendeine Entschädigung erhalten?

Star-Pädagoge im Zwielicht

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Jürg Jegge hat letzte Woche zugegeben, dass er in den 1970er-Jahren sexuelle Kontakte zu Schülern pflegte . Dies nachdem ein Opfer in einem Buch seinen Fall bekanntgemacht hat. Die Fälle selbst sind inzwischen verjährt.

Also das kann man jetzt noch überhaupt nicht sagen. Ich glaube auch nicht, dass das für Opfer im Vordergrund steht. Wichtiger ist, dass man ihre Anliegen ernst nimmt. Dass man ihnen Glauben schenkt und ihnen die Möglichkeit bietet, vergangenes Unrecht als Teil ihrer Vergangenheit anerkennen und akzeptieren zu können und wieder in die Zukunft zu blicken.

Wäre ein vergleichbarer Fall heute noch möglich an Zürcher Schulen?

Hundertprozentig kann man derartige Übergriffe oder auch die Ausnutzung von Machtverhältnissen nie ausschliessen. Aber ich denke, wir haben sehr viel getan, um das zu verhindern.

Lehrer, die im Kanton Zürich eine Anstellung suchen, müssen ja einen speziellen Leumundsauszug vorlegen, der auch ältere Einträge enthält, das ist nicht in allen Kantonen so. Sie sind ja auch Präsidentin aller kantonalen Bildungsdirektionen. Wollen Sie einen solchen Auszug jetzt auch in diesem Gremium thematisieren?

Ich bin sicher, dass ich mit meinen Kollegen einen solchen Austausch pflegen werde, das ist klar, wir sprechen ja über unsere täglichen Probleme. Ich glaube aber, mit der schwarzen Liste bei der EDK haben wir schon ein sehr gutes Instrument, um zumindest zu verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Lehrpersonen einfach den Kanton wechseln und so unerkannt an einem anderen Ort wieder eine Stelle bekommen.

Das Interview führte Hans-Peter Künzi.

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