Seit Januar 2016 ist der Zweitwohnungsbau in der Schweiz gesetzlich beschränkt. Gemeinden dürfen maximal einen 20-Prozent-Anteil aufweisen. Ansonsten gilt für Zweitwohnungen grundsätzlich ein Baustopp.
Das Inventar zählt 66 zusätzliche Gemeinden, welche die die Limite seit 2015 überschritten haben; in 21 Gemeinden ist der Anteil darunter gesunken. Die meisten vom Baustopp betroffenen Gemeinden befinden sich in den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Bern und Waadt.
Vor allem die Waadtländer haben zuviele Zweitwohnungen gebaut. 18 Gemeinden weisen neu einen Anteil von mehr als 20 Prozent auf. Im Kanton Bern sprengen sieben Gemeinden neu das Soll, im Wallis sechs, darunter Crans-Monatna und Goms.
Die betroffenen Gemeinden und Kantone können innerhalb von dreissig Tagen Stellung nehmen. Anfang Mai wird der Geltungsbereich des Zweitwohnungsgesetzes dem Inventar angepasst.