Der Bundesrat reagiert auf die steigenden Corona-Zahlen und beschliesst einen Strauss an Massnahmen. Die Verschärfungen im Inland treten am Montag, 6. Dezember in Kraft und gelten bis vorerst am 24. Januar. Die neuen Einreisebestimmungen treten bereits am Samstag, 4. Dezember in Kraft. Der Überblick:
Ausweitung der Maskenpflicht: Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Neu gilt sie drinnen überall dort, wo auch die Zertifikatspflicht gilt. Ausgenommen sind private Treffen.
Sitzpflicht in Restaurants, Kontaktdaten bei Sporttrainings: Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: Im Restaurant und in Clubs wird eine Sitzpflicht beim Essen und Trinken erlassen. Wird die 2G-Regel angewendet, gilt diese Massnahme nicht. Bei Sport- und Kulturaktivitäten wie etwa Hallentrainings oder Chorproben müssen Kontaktdaten erhoben werden.
Möglichkeit zur Anwendung von 2G: Explizit sieht der Bundesrat die Anwendung der 2G-Regel vor: Alle öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zertifikatspflicht gilt, dürfen den Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken. Im Gegenzug darf auf die Maskenpflicht verzichtet werden. Analog kann die 2G-Regel auch bei allen Veranstaltungen drinnen oder im Freien angewandt werden. Bis zum 13. Dezember soll deshalb auch die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Bis dahin müssen Veranstalter manuell prüfen, ob eine Person geimpft oder genesen ist.
Einreisende brauchen PCR-Test: Ab Samstag werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Alle Personen, auch geimpfte und genesene, müssen vor der Einreise einen PCR-Test machen lassen. Alle Personen müssen sich zudem zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise einem PCR- oder Antigen-Test unterziehen. Einreisende müssen die Testkosten selbst tragen. Ungeimpfte dürfen aus Risikoländern oder -regionen ausserhalb des Schengen-Raums zu privaten Zwecken nur noch in Härtefällen einreisen. Betroffen sind namentlich Besuche oder touristische Reisen. Für Einreisende aus Grenzregionen gelten Ausnahmen. Sie müssen keinen Test machen. Alle Regionen, die von der allgemeinen Testpflicht ausgenommen sind, finden sie hier .
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Ausweitung der Zertifikatspflicht: Die Zertifikatspflicht wird auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet. Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht bereits ab 300 statt ab 1000 Personen. Bei privaten Treffen gilt ab elf Personen die «dringliche Empfehlung», das Zertifikat einzusetzen. Ursprünglich hatte der Bundesrat auch für solche Treffen eine Zertifikatspflicht vorgeschlagen.
Dringliche Homeoffice-Empfehlung und Maske am Arbeitsplatz: Am Arbeitsplatz gilt eine dringliche Homeoffice-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Gültigkeit von Test-Zertifikaten wird verkürzt: Ein Antigen-Schnelltest gilt noch 24 statt 48 Stunden. Ein PCR-Test ist nach wie vor 72 Stunden gültig.