- Der Bundesrat will dieses und nächstes Jahr zwei Massnahmenpakete gegen steigende Gesundheitskosten schnüren.
- Darunter ist auch eine Massnahme, die grossen Widerstand provozieren wird: ein Deckel für die Gesundheitskosten.
Einen solchen Kostendeckel schlug eine Expertengruppe im Auftrag von Gesundheitsminister Alain Berset bereits letzten Herbst vor – neben 37 weiteren Massnahmen. Die Gesundheitskosten dürften demnach pro Jahr nur noch um 2,7 Prozent wachsen, rieten die Experten. Überschiessen die Kosten, setzt es Sanktionen ab. Zum Beispiel könnte der Bundesrat festlegen, wie viel Geld Ärzten oder Spitälern im Folgejahr maximal zur Verfügung steht.
Solche Kostendeckel sind höchst umstritten: Als die Expertengruppe diese Kostenobergrenze ins Spiel brachte, wehrten sich – umgehend und in seltenster Einigkeit – die Lobbys von Patienten, Ärzten, Versicherern, Spitälern und der Pharmaindustrie dagegen. Sie alle befürchteten dadurch Nachteile.
Entschieden wird erst in einem Jahr
Von der Expertengruppe selbst erntet der Bundesrat dagegen Lob. Deren Präsidentin, alt Ständerätin Verena Diener, sagt: «Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat so mutig ist.» Der Bundesrat will solche Obergrenzen inklusive Sanktionen zwar erst prüfen und höchstens in einem zweiten Schritt damit ernst machen. Doch schon dies sei bemerkenswert, so Diener: «Würde er sich nicht auf dieses Thema einlassen, hätte er das gar nicht vorgeschlagen.»
Neuer Anlauf bei Generikapreisen
Im ersten Paket, das der Bundesrat im Herbst in Vernehmlassung schickt, hat er sich bereits auf andere Massnahmen festgelegt – etwa auf einen Experimentierartikel. Damit könnten Kantone oder Versicherer Massnahmen ausprobieren, die nicht im Gesetz geregelt sind, etwa eine Aufhebung des Vertragszwangs mit Ärzten.
Daneben wünscht sich der Bundesrat auch ein Referenzpreissystem bei Generika; diese sind heute in der Schweiz oft doppelt so teuer wie im Ausland. Hier würde ein Maximalpreis für Generika festgelegt. Nur diesen würde die Krankenkasse noch übernehmen. Kauft ein Patient das Medikament zu einem höheren Preis, muss er die Differenz selber zahlen. Diese Massnahme beschloss der Bundesrat bereits vor vier Jahren. Umgesetzt wurde sie nie. Nun nimmt der Bundesrat also einen neuen Anlauf.