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Stellenantritt 01.04.: Ab ins Homeoffice oder in die Kurzarbeit
Aus Espresso vom 01.04.2020. Bild: Colourbox
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Stellenantritt am 1. April Direkt ins Homeoffice oder in die Kurzarbeit

Statt Hände zu schütteln, starten neue Mitarbeitende im Homeoffice. Sie lernen die neuen Kollegen per Skype kennen.

«Ich bin schon etwas aufgeregt», sagt eine neue Mitarbeiterin der Mobiliar Versicherung. Sie startet am 1. April als Business Analystin. Von ihrem neuen Arbeitgeber hat sie per Kurier ihren persönlichen Laptop nach Hause geliefert erhalten.

Virtuelles Einführungsprogramm für neue Mitarbeitende

Online kann sich die Mitarbeiterin ins virtuelle Willkommensprogramm ihres Arbeitgebers einwählen. «Am 1. April starten bei uns am Hauptsitz insgesamt 28 neue Angestellte», erzählt Thomas Keller, der bei der Mobiliar für die Rekrutierung zuständig ist. Er ist froh, dass es nicht mehr Neulinge sind. «Für uns ist es das erste Mal, dass wir das Willkommensprogramm rein virtuell durchführen.» Auch mit dem Chef und den Teamkollegen sprechen die neuen Mitarbeitenden erstmals über Skype.

Auch andere Grossfirmen wie ABB, Nestlé oder die UBS lassen ihre neuen Angestellten soweit möglich im Homeoffice starten. Bei Nestlé gibt es sogar die Möglichkeit, den Stellenantritt zu verschieben, schreibt die Medienstelle: «Wir gewähren allen unseren Mitarbeitenden die notwendige Flexibilität, um sich in dieser aussergewöhnlichen Lage je nach individueller und familiärer Situation bestmöglich zu organisieren.»

Was bedeutet eigentlich Kurzarbeit?

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Legende: Keystone

Der Begriff Kurzarbeit ist wegen der Corona-Krise allgegenwärtig. Doch was genau bedeutet Kurzarbeit eigentlich für die Betroffenen? Die «Espresso»-Redaktion erklärt. Mehr

Start mit Kurzarbeit

Es gibt aber auch Leute, die eine neue Stelle antreten, ohne wirklich anzufangen. «Mein zukünftiger Chef hat mich angerufen und gesagt, dass er für mich am 1. April keine Arbeit habe», erzählt eine «Espresso»-Hörerin. «Er hat Kurzarbeit angemeldet, sodass ich nun 80 Prozent vom Lohn bekomme.» Sie sei sehr dankbar, dass es diese Lösung für sie gegeben habe.

Die Alternative wäre eine Kündigung noch vor Stellenantritt gewesen. Zwar nicht die feine Art, doch rechtlich ist es zulässig, einem Angestellten noch vor Stellenantritt zu kündigen. Während der Probezeit gilt eine siebentägige Kündigungsfrist. Betroffene haben dann also für sieben Tage Lohnanspruch.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Espresso, 01.04.20, 08:13 Uhr

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